Rechtsform

Steuerliche Änderungen 2024: Auswirkungen auf die Wahl der Rechtsform

SHARE

Steuerliche Konsequenzen im Zuge der Wahl der Rechtsform

Bei der Entscheidung für eine passende Rechtsform spielen viele Faktoren eine Rolle, darunter Haftungsfragen, organisatorische und wirtschaftliche Überlegungen sowie Aspekte der Sozialversicherung. Ein wesentliches Kriterium ist jedoch häufig die Möglichkeit, steuerlich zu optimieren. Im Jahr 2024 haben sich einige steuerrelevante Aspekte geändert, die bei der Wahl der Rechtsform beachtet werden sollten.

Inhaltsverzeichnis

  • Die Anforderungen an das Mindestkapital für eine GmbH wurden zu Beginn des Jahres 2024 gesenkt. Während das Mindeststammkapital zuvor EUR 35.000 betrug, ist es jetzt auf EUR 10.000 Dies hat auch zu einer Senkung der Mindestkörperschaftsteuer von bisher EUR 1.750 jährlich (EUR 437,50 pro Quartal) auf nun EUR 500 jährlich (EUR 125 pro Quartal) geführt.
  • Der Steuersatz für Körperschaften wurde gesenkt und liegt im Jahr 2024 bei 23 %, nachdem er in den Vorjahren bei 25 % im Jahr 2022 und 24 % im Jahr 2023 lag.
  • Der maximale Grundfreibetrag für den Gewinnfreibetrag ist auf EUR 33.000 angehoben worden, von zuvor EUR 30.000.
  • Die Einkommensteuersätze haben in den letzten zwei Jahren eine Senkung erfahren. Ab 2023 werden die Grenzwerte für Einkommensteuerstufen und bestimmte Freibeträge jährlich an die Inflation angepasst, was die sogenannte “kalte Progression” abschafft.
  • Seit 2023 gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Investitionen einen Investitionsfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Dieser Freibetrag kann sowohl von natürlichen Personen als auch von GmbHs genutzt werden, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten ist.
Rechtsform 2024

Tipp: Ihr Steuerberater in Klagenfurt

Sie benötigen einen Steuerberater für Ihre Firma oder als Neugründer in Kärnten. Hier sind Sie richtig – Steuerberatungskanzlei Klagenfurt.

Neue Option bei der Wahl der Rechtsform: Die Flexible Kapitalgesellschaft

Obwohl diese Änderungen den steuerlichen Vergleich der Rechtsformen in vielen Fällen nicht grundlegend verändern dürften, sollten sie bei der Überlegung zur Wahl der Rechtsform nicht außer Acht gelassen werden. Es ist schwierig, pauschale Aussagen darüber zu treffen, welche Rechtsform in den kommenden Jahren steuerlich vorteilhafter ist, da dies stark von der individuellen Situation abhängt.

Ein besonders bemerkenswerter Punkt in den steuerlichen Neuerungen 2024 ist die Einführung einer neuen Rechtsform: die Flexible Kapitalgesellschaft. Diese Innovation zielt darauf ab, Unternehmen eine größere Flexibilität in ihrer Strukturierung und Finanzierung zu ermöglichen, und bietet somit eine attraktive Alternative zu den traditionellen Rechtsformen wie der GmbH oder AG. Die Flexible Kapitalgesellschaft soll es Unternehmern und Investoren erleichtern, Kapital aufzunehmen und die Unternehmensführung effizient zu gestalten, mit gleichzeitig reduzierten administrativen Lasten und einer angepassten steuerlichen Behandlung.

Die steuerlichen Implikationen der Flexiblen Kapitalgesellschaft sind besonders für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen von Interesse. Mit der Einführung dieser Rechtsform reagiert der Gesetzgeber auf die sich wandelnden Bedürfnisse des Marktes und die Nachfrage nach mehr Flexibilität im Unternehmensrecht.

Unternehmer, die vor der Gründung eines Unternehmens oder der Umstrukturierung eines bestehenden Unternehmens stehen, sollten diese neue Option in Erwägung ziehen. Die Wahl der Rechtsform sollte eine umfassende Bewertung aller relevanten Faktoren, einschließlich der steuerlichen Implikationen, umfassen.

Noch Fragen zur Wahl der richtigen Rechtsform?

Dann ist die Napetschnig & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH der richtige Ansprechpartner für Sie. Napetschnig & Partner steht für maßgeschneiderte Lösungen in Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung und Lohnverrechnung, vereint mit dem Streben nach Innovation und Aktualität. Unser Ansatz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um optimale Ergebnisse für unsere Klienten zu erzielen. Wir bieten nicht nur Fachwissen auf dem neuesten Stand, sondern auch individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie mit fortschrittlichen und effizienten Lösungen unterstützen können.

FAQ

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens beeinflusst verschiedene steuerliche Aspekte, wie die Höhe der zu zahlenden Steuern, steuerliche Absetzbarkeit und die Art der Steuererklärungen. Faktoren wie Haftung, organisatorische Struktur und Sozialversicherung spielen ebenfalls eine Rolle, doch die steuerliche Optimierung ist oft ein entscheidendes Kriterium.

Im Jahr 2024 wurden das Mindeststammkapital für eine GmbH von EUR 35.000 auf EUR 10.000 reduziert und die Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750 jährlich auf EUR 500 gesenkt.

Der Körperschaftsteuersatz wurde auf 23 % gesenkt, nachdem er in den Vorjahren bei 25 % (2022) und 24 % (2023) lag.

Ab 2023 werden die Grenzwerte für Einkommensteuerstufen und bestimmte Freibeträge jährlich an die Inflation angepasst. Dies verhindert, dass Steuerpflichtige aufgrund von Inflation in höhere Steuerstufen rutschen, ohne dass ihr reales Einkommen gestiegen ist – ein Phänomen, das als “kalte Progression” bekannt ist.

Der maximale Grundfreibetrag für den Gewinnfreibetrag wurde auf EUR 33.000 angehoben.

Seit 2023 gibt es einen Investitionsfreibetrag, der für bestimmte Investitionen in Anspruch genommen werden kann. Dieser steht sowohl natürlichen Personen als auch GmbHs zur Verfügung, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur für natürliche Personen gilt.

Sie reagiert auf die Nachfrage nach mehr Flexibilität im Unternehmensrecht und zielt darauf ab, die Kapitalaufnahme und Unternehmensführung zu vereinfachen, während sie gleichzeitig administrative Lasten reduziert.

Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine neue Rechtsform, die 2024 eingeführt wurde. Sie bietet Unternehmen mehr Flexibilität in ihrer Strukturierung und Finanzierung und dient als Alternative zu traditionellen Rechtsformen wie GmbH oder AG. Sie ist besonders für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen von Vorteil.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter