Flexible Kapitalgesellschaft

Die Flexible Kapitalgesellschaft

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Modernisierung im Gesellschaftsrecht: die Flexible Kapitalgesellschaft

Seit Beginn des Jahres 2024 eröffnet sich für Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit, ihre Geschäfte in einer neuartigen Rechtsform zu führen: der Flexiblen Kapitalgesellschaft. Diese Gesellschaftsform vereint charakteristische Merkmale sowohl der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als auch der AG (Aktiengesellschaft) und präsentiert sich somit als eine attraktive Option für die vielfältigen Bedürfnisse moderner Geschäftstätigkeiten.

Indem sie mehr Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung der Unternehmensführung und Kapitalstruktur bietet, ermöglicht die Flexible Kapitalgesellschaft eine präzisere Anpassung an die individuellen Geschäftsmodelle und Wachstumsstrategien der Unternehmen. Diese Anpassungsfähigkeit ist besonders wichtig in einer Zeit, in der sich Märkte schnell verändern und Unternehmen agil reagieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zusätzlich soll die neue Rechtsform die Gründung und Führung von Unternehmen attraktiver machen und dadurch die Unternehmensgründung in der Region fördern. Sie bietet eine vereinfachte und kosteneffiziente Alternative zur AG, ohne dabei auf ein gewisses Maß an Formalität und Struktur, das Investoren und Geschäftspartner oft suchen, zu verzichten. Dies unterstreicht das Bestreben des Gesetzgebers, ein unterstützendes und innovatives Umfeld für Unternehmer zu schaffen, das wirtschaftliches Wachstum und Innovation fördert.

Das Team der Ultimum Steuerberater nimmt sich der Aufgabe an, diese neue Unternehmensform umfassend zu analysieren und Ihnen einen aussagekräftigen Überblick zu verschaffen.

Inhaltsverzeichnis

Flexible Kapitalgesellschaft oder FlexKapG

Des Öfteren wird die neue Rechtsform als kleine Schwester der GmbH bezeichnet, weil sie dieser sehr ähnlich ist und das GmbH-Gesetz zur Anwendung kommt, sofern keine Sonderregeln getroffen wurden.

Wie bei den anderen Rechtsformen auch muss dem Firmenwortlaut der sogenannte Rechtsformzusatz beigefügt werden. Hierbei handelt es sich meist um eine Abkürzung wie etwa OG (Offene Gesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft). Bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft besteht die Möglichkeit, den Zusatz FlexKapG oder die englischsprachige Abkürzung FlexCo zu wählen. Wie die anderen Kapitalgesellschaften auch entsteht die Flexible Kapitalgesellschaft erst mit der Eintragung im Firmenbuch.

Flexible Kapitalgesellschaft Überblick

Besonderheiten der neuen Rechtsform

Die Flexible Kapitalgesellschaft, oft kurz als „Flexi“ bezeichnet, zeichnet sich durch eine Reihe von Merkmalen aus, die sie zu einer besonders anpassungsfähigen Unternehmensform machen. Diese Flexibilität zeigt sich insbesondere in den Bestimmungen zur Kapitaleinlage und der Gestaltung der Gesellschafteranteile, welche die Flexi von traditionelleren Formen wie der GmbH abheben.

Ein markantes Beispiel für diese Flexibilität ist die Regelung der Stammeinlage: Während für Gesellschafter einer GmbH eine Mindesteinlage von EUR 70 vorgeschrieben ist, ermöglicht die Flexible Kapitalgesellschaft eine deutlich niedrigere Schwelle mit einer Mindeststammeinlage von nur einem Euro pro Gesellschafter. Die Summe der Stammeinlagen bildet das Stammkapital, also das Eigenkapital der Gesellschaft.

Im Gegensatz zur GmbH, wo die Namen der Gesellschafter inklusive ihrer Anteilshöhen im Firmenbuch öffentlich eingetragen werden müssen, bietet die Flexible Kapitalgesellschaft mehr Diskretion. Bei bestimmten Anteilsarten, den sogenannten Unternehmenswertanteilen, bleiben die Namen der Inhaber im Firmenbuch unerwähnt, was einen gewissen Grad an Anonymität gewährleistet.

Hinzu kommt eine bemerkenswerte Gestaltungsfreiheit bei den Geschäftsanteilen. Die Flexi erlaubt eine Teilung von Geschäftsanteilen. Dadurch wird es ermöglicht, verschiedene Gattungen von Anteilen, wie zum Beispiel Nennbetragsanteile und Stückanteile zu halten. Deshalb können auch unterschiedliche Stimmrechte innerhalb der Gesellschaft etabliert werden – eine Option, die in der Struktur einer GmbH so nicht vorhanden ist.

Mindesteigenkapital der FlexKapG

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um das Eigenkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haben sich zu Beginn des Jahres 2024 signifikant verändert. Früher musste das Mindest-Eigenkapital einer GmbH bei EUR 35.000 liegen, von dem mindestens die Hälfte, also EUR 17.500, bei der Gründung eingezahlt werden musste. Diese Regelung wurde jedoch geändert: Seit dem 01.01.2024 ist das erforderliche Mindestkapital für alle GmbHs, sowohl neu gegründete als auch bestehende, auf EUR 10.000 reduziert worden. Dies bedeutet, dass die Gründung einer GmbH jetzt bereits mit einer Bareinzahlung von EUR 5.000 möglich ist. Diese Regelung gilt gleichermaßen für die neue Flexible Kapitalgesellschaft, sodass hinsichtlich des Mindest-Eigenkapitals kein Unterschied zwischen einer Flexi und einer GmbH besteht.

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Die Besteuerung des Gewinns

In Bezug auf die Besteuerung von Unternehmensgewinnen gibt es ebenfalls keinen Unterschied zwischen der GmbH und der Flexi. Beide Unternehmensformen sind als Körperschaften klassifiziert und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (KöSt) auf ihre Gewinne. Im Zuge der letzten umfassenden Steuerreform wurde der KöSt-Satz schrittweise reduziert, sodass seit dem Jahresanfang 2024 ein einheitlicher Steuersatz von 23% gilt. Bei der Ausschüttung von Gewinnen fällt zusätzlich die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5% an. Diese Steuerbelastung ist für die Flexible Kapitalgesellschaft und die GmbH identisch. Ebenfalls eingeführt wurde eine Mindest-KöSt von EUR 125 Euro pro Quartal für beide Unternehmensformen.

Formerfordernisse bei Gründung

Während die Gründung einer GmbH traditionell die Beurkundung durch einen Notar erfordert, bietet die Flexible Kapitalgesellschaft eine vereinfachte Gründungsoption. Hier kann die Gründung auch durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen, ohne dass zwingend ein Notar hinzugezogen werden muss (vereinfachte Gründung).

Interessant ist zudem die Flexibilität im Hinblick auf die Rechtsformwahl: Unternehmen können zunächst als GmbH gegründet und zu einem späteren Zeitpunkt in eine Flexi umgewandelt werden – und umgekehrt. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Rechtsform an veränderte Bedingungen und Anforderungen anzupassen.

Anteilskonzepte der Flexiblen Kapitalgesellschaft im Vergleich zur GmbH

Traditionell kennen wir von der GmbH die Nominalwertanteile, bei denen jeder Geschäftsanteil einen festgelegten Nennwert repräsentiert, beispielsweise EUR 2.000. 

In einer GmbH hält eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter stets nur einen Geschäftsanteil, was das Prinzip der Einheitlichkeit des Geschäftsanteils unterstreicht. 

Erwirbt ein bestehender Gesellschafter zusätzliche Anteile, wächst sein Geschäftsanteil, doch bleibt es bei einem einzigen Anteil.

Die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexi) hingegen eröffnet eine neue Dimension der Anteilshaltung. 

Hier ist es möglich, verschiedene Arten von Anteilen zu besitzen, was Gesellschafterinnen und Gesellschaftern erlaubt, in Generalversammlungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.

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Neben dem bekannten Nominalwertanteil gibt es bei der Flexi auch die Option, sogenannte Unternehmenswertanteile oder Stückanteile zu halten. Diese Anteilskategorie wurde speziell mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Inhaber dieser Anteile partizipieren am Bilanzgewinn oder Liquidationserlös, sind jedoch von der Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung ausgeschlossen. Sie dürfen an den Versammlungen teilnehmen und sich informieren, besitzen aber kein Stimmrecht.

Ein weiterer Unterschied zur GmbH ist, dass die Namen der Inhaber von Unternehmenswertanteilen nicht im Firmenbuch eingetragen werden. Stattdessen ist es Aufgabe der Geschäftsführung der Flexi, ein Anteilsbuch zu führen. In diesem sind spezifische Daten der am Unternehmenswert Beteiligten zu verzeichnen. Zudem ist einmal jährlich eine Liste dieser Namen beim Firmenbuchgericht einzureichen. Darüber hinaus muss eine sogenannte Anteilsliste, die alle Veränderungen bei den Unternehmenswertanteilen seit der letzten Meldung dokumentiert, jährlich dem Gericht vorgelegt werden. Lediglich die Liste der Namen wird in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufgenommen.

Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen im Fokus

Das Thema „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ genießt gegenwärtig sowohl in den Medien als auch in der politischen Debatte große Aufmerksamkeit.

Durch eine Änderung im Einkommensteuergesetz wurde eine steuerliche Begünstigung eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker an den Betrieb zu binden, indem ihnen unentgeltlich Anteile am Unternehmen überlassen werden.

Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung, faktisch eine Schenkung von Unternehmensanteilen, wird als Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesehen und gilt somit als Sachbezug. Ohne die spezielle gesetzliche Neuregelung würde die Überlassung von Anteilen unmittelbar zu einer Lohnsteuerpflicht sowie zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten führen. Die gesetzliche Neuerung sorgt jedoch dafür, dass diese Abgaben nicht sofort, sondern erst unter bestimmten Bedingungen, etwa beim Verkauf der Anteile, fällig werden.

Bevor man sich jedoch mit den zahlreichen Einzelheiten, potenziellen Fallstricken und Ausnahmen befasst, ist es wichtig zu verstehen, für welche Unternehmen diese steuerlichen Vorteile überhaupt in Frage kommen. Die Vergünstigungen sind ausschließlich für sogenannte Start-Up-Unternehmen vorgesehen, also nur für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder FlexCo. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen.

Um als Start-Up für diese Vergünstigung in Frage zu kommen, darf das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor der unentgeltlichen Überlassung der Kapitalanteile nicht älter als zehn Jahre seit seiner Gründung sein. Zudem sollte es nicht Teil eines Konzerns sein, nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 40 Millionen Euro nicht überschreiten.

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