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Investitionsfreibetrag 2023

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Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags

Am 20.01.2022 – also vor rund einem Jahr – wurde im Zuge der Ökosozialen Steuerreform als wirtschaftsfördernde Maßnahme, der im Jahr 2001 ausgelaufene Investitionsfreibetrag wiederbelebt und adaptiert. Die Steuerberater von Ultimum fassen in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum Investitionsfreibetrag 2023 für Sie zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Investitionsfreibetrag 2023 – worum geht es?

Der Investitionsfreibetrag 2023 kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter eingesetzt werden.

Er kann also nur im Jahr der Anschaffung bzw Herstellung geltend gemacht werden.

Als Anschaffungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht.

Dies wäre beispielsweise beim Kauf eines Wirtschaftsgutes der Zeitpunkt der Übergabe.

Da für die Geltendmachung des Investitionsfreibetrags 2023 auf den Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht abgestellt wird, warf dies in einigen Konstellationen bereits die gerechtfertigte Frage auf, was denn nun konkret als Anschaffungszeitpunkt gilt.

Investitionsfreibetrag 2023 1 Ultimum Steuerblog

Das Bundesministerium für Finanzen beantwortete im Herbst letzten Jahres eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Erwerb eines KFZ wie folgt: Beim Kauf eines KFZ kommt es in erster Linie nicht auf das Datum des Kaufvertrages oder der Zulassung an, sondern auf den Zeitpunkt der Übergabe. In diesem Zeitpunkt wird nämlich das wirtschaftliche Eigentum erworben.

Hinweis: Da beim Leasing eins KFZ keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums und somit auch keine Anschaffung stattfindet, besteht auch nicht die Möglichkeit den Investitionsfreibetrag 2023 geltend zu machen.

Tipp: Beim Steuerberater Klagenfurt sind Sie mit diesen Themen genau richtig.

Höhe des IFB

Im Rahmen des neuen Investitionsfreibetrags sind 10% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Sofern es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die aus dem Bereich der Ökologisierung stammen, erhöht sich der Investitionsfreibetrag 2023 auf 15%.

Hinweis: Durch die Geltendmachung des Investitionsfreibetrags wird die Absetzung für Abnutzung (AfA), also die laufende Abschreibung, nicht beeinflusst.

Für derartige Investitionen gilt eine Behaltedauer von vier Jahren, ansonsten erfolgt eine Nachversteuerung. Diesbezüglich ist der Finanzverwaltung ein eigenes Verzeichnis vorzulegen.

"Man sollte niemals Investitionen als Kosten betrachten."

Ausgenommene Wirtschaftsgüter

  • Wirtschaftsgüter, die zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden,
  • PKW und Kombi, außer es handelt sich um Elektro-KFZ
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden,
  • unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind; ausgenommen vom Investitionsfreibetrag bleiben jedoch stets jene unkörperlichen Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind oder von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben werden,
Wirtschaftsgüter
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Vorführgeräte,
  • Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.

Investitionsfreibetrag 2023 – noch Fragen?

Bei unternehmerischen Investitionen empfiehlt es sich, einen verlässlichen Steuerpartner an seiner Seite zu haben. Sollten Sie noch Fragen zum Investitionsbetrag haben, beraten Sie die Steuerexperten von Ultimum gerne individuell.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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