Heizkesseltausch Heizung

Steuererleichterung für Heizkesseltausch und thermische Gebäudesanierung

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Öko-Sonderausgabenpauschale: Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Einige Neuerungen der Ökosozialen Steuerreform, wie etwa die Möglichkeit zur steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung oder den Investitionsfreibetrag, haben wir bereits vorgestellt. Auch im Bereich der privaten Sonderausgaben brachte diese Steuerreform eine wesentliche Neuerung: steuerliche Förderung für Heizkesseltausch und thermische Gebäudesanierung.

In diesem Beitrag lesen Sie die wichtigsten Informationen zur Öko-Sonderausgabenpauschale und erfahren die Rahmenbedingungen für die steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Inhaltsverzeichnis

Was wird steuerlich gefördert?

Kern der Ökosozialen Steuerreform ist die CO2-Bepreisung, um die Senkung des CO2-Verbrauchs voranzutreiben.

Weiters soll eine Emissionsreduktion im Zusammenhang mit der Kühlung und Beheizung von Gebäuden durch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger erreicht werden.

Daher können Ausgaben für die Verbesserung der Energieeffizienz als Sonderausgaben (Öko-Sonderausgaben-Pauschale) berücksichtigt werden (§ 18 Abs 1 Z 10 EStG).

Darunter fallen

  • der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem, also der Heizkesseltausch, sowie
  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden.
Heizkesseltausch Heizkörper

Austausch eines fossilen Heizungssystems: Heizkesseltausch

Bei der steuerlichen Förderung eines Heizkesseltauschs geht es um den Ersatz eines Heizungssystems, das auf fossilen Brennstoffen oder Strom basiert. Als klimafreundliches Heizsystem kommen zB Wärmepumpen, Pelletsheizungen oder der Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärmesysteme in Frage.

Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden

Darunter versteht man die grundlegende Modernisierung eines Gebäudes zur Reduktion der Energiekosten und Steigerung der Wärmeeffizienz. Geeignete Sanierungsmaßnahmen sind beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen oder die Dämmung eines Gebäudes (zB Außenwände oder Geschossdecken).

Höhe der steuerlichen Förderung für Heizkesseltausch und thermische Sanierung

Es handelt sich um Pauschalbeträge, welche als Sonderausgaben verteilt auf fünf Jahre abgesetzt werden können. Beim Heizkesseltausch beträgt dieser Pauschalbetrag EUR 400 pro Jahr und beläuft sich somit auf EUR 2.000.

Heizkesseltausch thermische Sanierung

Thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen können mit EUR 800 pro Jahr angesetzt werden. Der Pauschalbetrag summiert sich binnen fünf Jahren auf EUR 4.000.

Voraussetzungen

  • Die steuerliche Absetzung ist nur möglich, sofern eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz gewährt wird.
  • Die tatsächlich geleisteten Ausgaben müssen nach Abzug der ausbezahlten Förderung mindestens EUR 4.000 bzw EUR 2.000 betragen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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