Energiekostenzuschuss Teuerung

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

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Förderung energieintensiver Unternehmen

Aufgrund des drastischen Anstiegs der Preise für Strom, Treibstoff und Erdgas beschloss die österreichische Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine. Zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen für private Haushalte soll nun auch die heimische Wirtschaft gefördert und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich abgesichert werden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer wird gefördert?
    • Unternehmen, deren Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3% des Produktionswertes betragen
    • 3%-Hürde entfällt, wenn der Jahresumsatz maximal EUR 700.000,00 beträgt
  • Voraussetzungen
    • Umsetzung bestimmter Energiemaßnahmen bis 31.03.2023 im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich
  • Antragstellung
    • Registrierung im Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
    • Antragstellung ab Mitte November 2022
  • 4 verschiedene Förderstufen
    • Stufe 1: Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal EUR 400.000,00
    • Stufe 2: Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal EUR 2 Millionen
    • Stufe 3: Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal EUR 25 Millionen aufgrund eines mit den Energiekosten im Zusammenhang stehenden Betriebsverlustes
    • Stufe 4: Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal EUR 50 Millionen

Wer erhält den Energiekostenzuschuss

In den Genuss des Energiekostenzuschusses kommen auf jeden Fall Betriebe, die einen Jahresumsatz von maximal EUR 700.000,00 erzielen.

Darüber hinaus haben jene Unternehmen Anspruch, deren Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3% des Produktionswertes belaufen (energieintensive Unternehmen).

Nicht förderungsfähig sind beispielsweise Betriebe des Banken- und Finanzierungswesens, energieproduzierende Unternehmen sowie die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.

Energiekostenzuschuss Unternehmen Ultimum Steuerblog

Energiekostenzuschuss – Voraussetzungen

Um den Energiekostenzuschuss zu erhalten, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden:

  • Voraussetzung für den Erhalt des Energiekostenzuschusses ist die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich bis zum 31.03.2023.
  • Geschäfte dürfen zwischen 21:00 Uhr (bzw. Betriebsschluss) und 06:00 Uhr nicht beleuchtet werden. Dies gilt sowohl für Innen- als auch Außenbereiche (zB Schaufenster).
  • Im Außenbereich von Unternehmen vorhandene Heizungen wie beispielsweise Heizschwammerl müssen ausgeschaltet werden.
  • Öffentlich zugängliche Geschäftstüren dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden.
  • Auszahlungen von Boni an Vorstände und Manager sind für das Jahr 2022 nur begrenzt möglich, sofern der Energiekostenzuschuss bezogen wird.
  • Im Sinne der Transparenz müssen alle Förderungen ab einer Zuschusshöhe von EUR 10.000,00 offengelegt werden.

„Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten und hilft so, Arbeitsplätze abzusichern. Gleichzeitig nehmen wir Unternehmen in die Pflicht, Energie einzusparen.“

Energiekostenzuschuss Antrag

Antragstellung

Vor der Antragstellung ist eine Registrierung im Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) erforderlich. Die Registrierung soll von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Im Anschluss – also ab Mitte November 2022 – kann der Antrag auf Gewährung des Energiekostenzuschusses eingebracht werden. Der genaue Zeitraum wird nach der Registrierung bekanntgegeben.

Die vier Förderstufen des Energiekostenzuschusses im Überblick

Sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen, werden energieintensive Unternehmen mit dem Energiekostenzuschuss in vier Stufen gefördert:

  • Stufe 1: In dieser Phase werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30% der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Förderhöhe beträgt pro Unternehmen maximal EUR 400.000,00 und mindestens EUR 2.000,00.
  • Stufe 2: Hierfür ist es Voraussetzung, dass sich die Strom- und Erdgas-Preise mindestens verdoppelt haben. In solch einem Fall werden bis zu 70% des Vorjahresverbrauchs mit höchstens 30% gefördert. Die Förderung von Treibstoffen ist in dieser Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms nicht möglich. Die maximale Förderhöhe pro Unternehmen beträgt hier EUR 2 Millionen.
  • Stufe 3: Um in diese Stufe zu gelangen, müssen die hohen Energiekosten zusätzlich zu einem Betriebsverlust geführt haben. Die Förderhöhe beträgt hier höchstens EUR 25 Millionen.
  • Stufe 4: Hier können nur ausgewählte Branchen (zB Stahlhersteller) gefördert werden. Die Zuschüsse betragen in dieser Stufe maximal EUR 50 Millionen.

Hinweis: Auch Kleinst- und Kleinbetriebe werden auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz gefördert. Es handelt sich um ein Pauschalfördermodell, wobei 30% der Hälfte der Energiekosten des Jahres 2022 pauschaliert nach Stufen gefördert werden. Die Zuschusshöhe beträgt mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800,00.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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