Besteuerung von Krypotwährungen in der DACH-Region: Wo sind die Unterschiede?

SHARE

Besteuerung von Krypotwährungen in der DACH-Region: Wo sind die Unterschiede?

Kryptowährungen haben sich still und leise aus den Nerd-Ecken des Internets herausgeschlichen und in die Portfolios der breiten Masse katapultiert. Was früher als reines Spekulationsobjekt galt, wird heute mitunter als ernsthafte Ergänzung zur Altersvorsorge gehandelt.

Dass dieser digitale Aufstieg nicht unbemerkt an den Finanzämtern Europas vorbeigegangen ist, überrascht kaum. Die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung innerhalb der DACH-Region sind allerdings nicht nur bemerkenswert, sondern teilweise regelrecht gegensätzlich.

Während in einem Land bereits der Verkauf einer Münze zu steuerlichen Konsequenzen führen kann, bleibt derselbe Vorgang anderswo völlig unbehelligt. Ein genauer Blick auf die Regeln in Österreich, Deutschland und der Schweiz zeigt, dass sich hinter dem gleichen Bitcoin ganz unterschiedliche steuerliche Realitäten verbergen.

Kryptosteuer ist nicht gleich Kryptosteuer

Wer auf ein gemeinsames europäisches Steuerkonzept für Krypto hofft, wird noch etwas Geduld brauchen. Auch wenn mit MiCAR bereits eine regulatorische Blaupause für Krypto-Assets existiert, betrifft diese primär den Handel, die Verwahrung und den Verbraucherschutz. Die steuerliche Behandlung bleibt Ländersache, mit zum Teil erheblichem Interpretationsspielraum.

In Österreich etwa werden Kryptowährungen inzwischen wie Aktien behandelt. In Deutschland dagegen gelten sie als Wirtschaftsgüter und unterliegen ganz anderen Fristen und Freibeträgen. Die Schweiz wiederum nimmt eine Sonderrolle ein, die für viele Anleger ausgesprochen attraktiv wirkt: Gewinne sind dort trotz steigender Kryptowährung Kurse oft steuerfrei, dafür müssen Vermögenswerte jährlich deklariert werden.

Österreich behandelt Krypto wie Aktien

In Österreich hat man sich früh für eine klare Linie entschieden. Seit dem 1. März 2022 werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer belegt. Dieser pauschale Steuersatz gilt unabhängig vom Einkommen und betrifft alle Token, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden. Das sogenannte Neuvermögen.

Wer hingegen Coins besitzt, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, befindet sich steuerlich im Altbestand. Für diese gilt: Werden sie nach mehr als einem Jahr Haltedauer verkauft, sind sämtliche Gewinne steuerfrei. Eine Unterscheidung, die für viele Anleger zur steuerlichen Zeitreise wird, denn es zählt nicht nur der Verkaufszeitpunkt, sondern auch die Anschaffungshistorie.

Verkauft wird steuerpflichtig, wenn in Euro oder einer anderen Fiatwährung abgerechnet wird. Wer lediglich Token gegen andere Token tauscht, etwa Bitcoin gegen Ethereum, bleibt dagegen auf der sicheren Seite. Dieser Vorgang bleibt steuerfrei. Auch Erbschaften und Schenkungen lösen keine unmittelbare Steuer aus.

Einnahmen durch Staking, Lending, Mining oder Airdrops unterliegen hingegen ebenso dem pauschalen Steuersatz. Entscheidend ist dabei häufig der genaue Zeitpunkt des Zuflusses, denn der zu diesem Zeitpunkt geltende Kurse dienen als Grundlage für die steuerliche Bewertung.

Verluste können, seit der Reform, mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, was vor allem für Anleger mit gemischten Portfolios interessant sein dürfte. Die Steuererklärung muss bei der Pflichtveranlagung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden.

In Deutschland entscheidet die Haltedauer

In Deutschland sieht die Welt der Kryptobesteuerung völlig anders aus. Hier gelten digitale Währungen als private Wirtschaftsgüter, deren Verkauf unter die Regelungen des § 23 Einkommensteuergesetz fällt. Kurz gesagt: Wer einen Coin länger als zwölf Monate hält, darf Gewinne steuerfrei einstreichen. Wird vorher verkauft, greift der persönliche Einkommensteuersatz und der kann je nach Gesamteinkommen bis zu 45 Prozent betragen.

Seit 2023 gibt es zudem einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro. Gewinne bis zu diesem Betrag sind grundsätzlich steuerfrei, darüber hinaus wird der gesamte Gewinn besteuert, nicht nur der übersteigende Anteil. Auch das macht das Timing entscheidend.

Besonders sensibel wird es bei Einnahmen aus Staking, Lending oder Mining. Diese werden nicht als Kapitalerträge, sondern als sonstige Einkünfte klassifiziert. Hier greift eine Freigrenze von 256 Euro jährlich. Wer darüber liegt, muss den kompletten Betrag versteuern, erneut abhängig vom persönlichen Steuersatz.

In der Schweiz zählt nur das Vermögen

Die Schweiz spielt steuerlich ihre ganz eigene Melodie. Wer dort privat mit Kryptowährungen handelt, hat gute Chancen, sämtliche Gewinne steuerfrei mitzunehmen, solange es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Die Hürde dafür liegt allerdings nicht besonders hoch.

Der Staat interessiert sich in erster Linie für das Vermögen an sich. Krypto-Assets gelten als steuerpflichtige Vermögenswerte und müssen zum Stichtag 31. Dezember mit dem offiziellen Kurswert deklariert werden. Die daraus entstehende Vermögenssteuer ist abhängig von Kanton, Gemeinde und der Höhe des Gesamtvermögens.

Verluste aus dem privaten Krypto-Handel können steuerlich nicht geltend gemacht werden, was in Bullenmärkten charmant klingt, sich in einem Crash jedoch rächen kann. Wer regelmäßig handelt, dabei Fremdkapital einsetzt oder automatisierte Systeme nutzt, riskiert, als gewerblich eingestuft zu werden. Dann ist nicht nur der Gewinn steuerpflichtig, sondern auch der Aufwand entsprechend zu dokumentieren.

Drei Länder, drei Modelle, aber Krypto ist längst Teil des Systems

Dass es sich bei Krypto längst nicht mehr um ein Randthema handelt, zeigt auch die Studie „Krypto auf dem Weg in Europas Mainstream“, durchgeführt von Bitpanda. Demnach besitzen bereits rund 14 Prozent der europäischen Privatanleger digitale Vermögenswerte. Mehr als 25 Billionen Euro an liquiden Assets verwaltet der europäische Markt, und ein Großteil institutioneller Investoren plant, künftig Krypto-Produkte in ihre Angebote zu integrieren.

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen macht eines mehr als deutlich: Während sich der Markt längst europäisch denkt, bleibt die Besteuerung national zersplittert. Ein Flickenteppich aus Pauschalen, Fristen und Formulierungen, der selbst erfahrene Anleger ins Grübeln bringt.

In Österreich sorgt der klare Sondersteuersatz zwar für Planbarkeit, lässt aber kaum Spielraum für Strategien. Deutschland setzt auf Einzelfallbewertung mit Haltefristen und Freibeträgen, was nicht selten in bürokratischem Klein-Klein endet. Und die Schweiz? Die bietet großzügige Regelungen für Privatpersonen, prüft dafür aber umso genauer, ob eine Aktivität noch als privat durchgeht oder doch schon als gewerblich einzustufen ist.

Dass Kryptowährungen längst kein Randphänomen mehr sind, belegen nicht nur Kursbewegungen oder mediale Schlagzeilen. Die Bitpanda-Studie zeigt in Zahlen, was sich in der Realität längst abzeichnet: ein wachsender Anteil an Anlegern, steigendes institutionelles Interesse und eine Branche, die sich mit hoher Geschwindigkeit professionalisiert.

Entsprechend steigen auch die Erwartungen an rechtliche Sicherheit. Finanzämter stellen inzwischen gezieltere Fragen, Steuerberater spezialisieren sich, und selbst Finanz-Apps integrieren erste Krypto-Module in ihre Steuerreports.

Wer in diesem Umfeld mitspielen will, braucht mehr als nur technisches Grundverständnis oder das richtige Bauchgefühl beim Kaufen. Es braucht ein Bewusstsein dafür, welche steuerlichen Konsequenzen hinter jeder Transaktion stecken können und das Wissen, wann man sich Hilfe holen sollte. Denn Fehler in der Krypto-Versteuerung sind selten böse Absicht, aber oft teuer.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter