Ein Steuerberater spricht mit einer besorgten Frau über finanzielle Dokumente – Thema: Warum Steuern und Schulden gerade jetzt ein großes Thema sind

Warum Steuern und Schulden gerade jetzt ein großes Thema sind

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(Stand: November 2025, Österreich – ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.)

  1. Warum Steuern und Schulden so eng zusammenhängen

Steuern gehören zum Alltag: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer oder Kommunalabgaben – all das muss bezahlt werden, egal ob das eigene Budget gerade „passt“ oder nicht. Wenn dann noch steigende Wohn- und Energiekosten sowie Konsumkredite dazukommen, können sich Steuern sehr schnell zu einem zusätzlichen Schuldenproblem auswachsen.

Laut aktuellem Schuldenreport 2025 der staatlich anerkannten Schuldenberatung sind in Österreich über 60.000 Menschen in Beratung, die bereinigte Durchschnittsverschuldung liegt bei rund 55.000 Euro pro Fall, und ein erheblicher Teil der Klient:innen lebt unter dem Pfändungs-Existenzminimum.
Quelle: Schuldenreport 2025 der staatlich anerkannten Schuldenberatung

Wenn Sie merken, dass die Schuldenlast zu groß wird und Sie Unterstützung benötigen, kann eine professionelle und staatlich anerkannte Schuldnerberatung helfen, einen Weg aus der Krise zu finden. Mehr dazu auf schuldnerberatungen.org

Auch der Staat selbst ist verschuldet: Laut Statistik Austria betrug die öffentliche Verschuldung Österreichs zum Stichtag 30. September 2024 rund 398,4 Milliarden Euro, was etwa 83,2 % des BIP entspricht.
Quelle: Statistik Austria – Staatsschulden im 3. Quartal 2024

Für Einzelpersonen heißt das: In einem Umfeld steigender Lebenshaltungskosten und hoher öffentlichen Verschuldung ist ein sauberer Umgang mit den eigenen Steuern und Schulden wichtiger denn je – um Mahnspesen, Zinsen, Exekution oder im Extremfall Privatkonkurs zu vermeiden.

  1. Steuern verstehen: Was der Staat einhebt – und warum

Bevor man über Steuerschulden spricht, hilft ein klarer Blick auf die Grundlagen: Abgaben sind der Oberbegriff – dazu gehören Steuern, Beiträge (z.B. Sozialversicherung) und Gebühren (z.B. Müll, Kanal). Steuern sind Zahlungen an den Staat, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht (anders als etwa bei einer Gebühr). Nur Bund, Länder und Gemeinden dürfen solche Abgaben einheben, Grundlage ist u.a. die Bundesabgabenordnung (BAO). 
Quelle: Unternehmensserviceportal – Steuern und Abgaben – Allgemeines

Für Privatpersonen sind insbesondere relevant:

  • Lohn- bzw. Einkommensteuer (auf Arbeitseinkommen und andere Einkünfte)
  • Umsatzsteuer (indirekt über Preise; direkt relevant für Selbstständige und Unternehmen)
  • Grund- und Immobiliensteuern bei Eigentum
  • Gemeindeabgaben wie Kommunalsteuer (für Betriebe), Nächtigungsabgaben usw.

Wer diese Systeme und Begriffe versteht, kann besser planen – und merkt schneller, wenn sich eine Steuerschuld abzeichnet, bevor es kritisch wird.

  1. Wie aus Steuern Schulden werden

3.1 Fälligkeiten und Fristen

Im österreichischen Steuerrecht gibt es klare Fälligkeiten – etwa für Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA), die je nach Umsatzgröße monatlich oder vierteljährlich abzugeben sind. Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. Jänner-Umsatzsteuer bis 15. März) zu melden und zu zahlen. 
Quelle: USP – Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung

Wer diese Fristen überschreitet, gerät schnell in Verzug: Der Steuerbetrag bleibt geschuldet, und es können zusätzlich Säumniszuschläge, Mahnspesen und im Extremfall Zwangsmaßnahmen (Pfändung, Kontoexekution) folgen. Die Bundesabgabenordnung sieht hier – vereinfacht – pro verspäteter Zahlung prozentuale Zuschläge auf die ausständige Abgabenschuld vor (Säumniszuschläge nach § 217 BAO). Jusline Österreich
Quelle: Rechtsgrundlage u.a. BAO § 217 – abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

3.2 Typische Fehler, die zu Steuerschulden führen

Häufige Ursachen für Steuerschulden sind z.B.:

  • Zu geringe Vorauszahlungen (Einkommensteuer)
  • Nicht abgegebene oder verspätete Steuererklärungen
  • Falsche Einschätzung des Jahresgewinns (v.a. bei Selbstständigen)
  • Kein oder zu seltenes Prüfen des eigenen Abgabenkontos beim Finanzamt (FinanzOnline)
  • Die Hoffnung: „Das wird sich schon irgendwie ausgehen“ – statt frühzeitig mit Steuerberatung oder Finanzamt zu sprechen

Je früher man reagiert, desto eher lassen sich Zusatzkosten wie Säumniszuschläge, Stundungszinsen oder Exekution verhindern.

  1. Folgen von Steuerschulden: Von Säumniszuschlag bis Exekution

Wer eine Steuer nicht fristgerecht bezahlt, muss grundsätzlich trotzdem den gesamten geschuldeten Betrag begleichen. Eine Beschwerde gegen einen Steuerbescheid ändert daran zunächst nichts: Die Einhebung und zwangsweise Einbringung läuft weiter, außer man beantragt und erhält eine Aussetzung der Einhebung
Quelle: USP – Folgen einer Beschwerde

Reagiert man gar nicht, können u.a. folgen:

  • Säumniszuschläge
  • Mahnungen und Erinnerungsschreiben
  • Pfändung von Konten oder Forderungen
  • Exekution beweglicher Sachen
  • Im Extremfall: Insolvenzverfahren mit Eintragung in die Insolvenzdatei

Spätestens hier wird aus einem bloßen Liquiditätsproblem ein massives Schulden- und Bonitätsproblem, das sich auch auf Bankkredite, Wohnungssuche oder Geschäftsbeziehungen auswirken kann.

  1. Was tun, wenn Steuern nicht bezahlt werden können?

5.1 Zahlungserleichterung: Ratenzahlung & Stundung

Wenn eine Steuerrechnung einmal objektiv nicht fristgerecht bezahlt werden kann, ist der wichtigste Schritt: nicht warten, sondern aktiv mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. Das österreichische Steuerrecht sieht ausdrücklich Zahlungserleichterungen vor – insbesondere Stundung (Verschiebung des Zahlungstermins) und Ratenzahlung (Aufteilung auf mehrere Teilbeträge).
Quelle: BMF – Beschwerde, Zahlungserleichterung, Nachsicht

Eine Zahlungserleichterung wird auf Antrag gewährt und liegt im Ermessen der Behörde. In der Praxis verlangt das Finanzamt u.a.:

  • eine glaubhafte Begründung, warum die sofortige Zahlung nicht möglich ist
  • einen konkreten Tilgungsplan (Höhe und Dauer der Raten)
  • dass durch die Erleichterung die Einbringlichkeit der Steuer nicht gefährdet ist

Parallel dazu können Stundungs- oder Aussetzungszinsen anfallen, die an den jeweils gültigen Basiszinssatz gekoppelt sind. Werden genehmigte Raten nicht eingehalten, kann die Zahlungserleichterung widerrufen werden – dann wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

5.2 Nachsicht: Wenn die Zahlung unzumutbar wäre

In besonderen Härtefällen kann das Finanzamt fällige Abgabenschulden ganz oder teilweise „nachsehen“ – also abschreiben. Rechtsgrundlage ist § 236 BAO, die Nachsicht ist aber klar als Ausnahmeinstrument gedacht und setzt u.a. eine besondere Unbilligkeit der Einhebung voraus (z.B. existenzgefährdende Situation trotz zumutbarer Anstrengungen). 

Nachsicht bedeutet nicht, dass man „einfach so“ Steuern erlassen bekommt – sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und sollte idealerweise gemeinsam mit einer Steuerberatung beantragt werden.

  1. Private Schulden: Wenn nicht nur das Finanzamt Geld will

Steuerschulden sind meist eine Komponente eines größeren Problems. Laut dem öffentlichen Gesundheitsportal gesundheit.gv.at zählen Arbeitslosigkeit, Einkommensverlust, Trennung/Scheidung und Schwierigkeiten im Umgang mit Geld zu den häufigsten Ursachen für Überschuldung; mangelnde Finanzbildung wird ausdrücklich als wichtiger Faktor genannt.
Quelle: Gesundheitsportal – Schulden und Gesundheit

Der Schuldenreport zeigt, dass viele Klient:innen der Schuldenberatung:

  • hohe Kredit- und Kreditkartenschulden haben
  • mit Miet- und Energierückständen kämpfen
  • und zusätzlich Steuer- oder Abgabenschulden aufweisen

Je mehr verschiedene Gläubiger (Bank, Vermieter:in, Energieversorger, Finanzamt) beteiligt sind, desto schwerer wird es, den Überblick zu behalten – und desto wichtiger wird professionelle Hilfe.

  1. Schulden und Gesundheit: Wenn Druck krank macht

Verschuldung ist nicht nur ein finanzielles Thema, sondern auch ein gesundheitliches Risiko. Das Gesundheitsportal beschreibt, dass Schulden häufig zu Stress, Schlafstörungen, Angst, depressiven Verstimmungen und körperlichen Beschwerden führen – und umgekehrt Krankheit zu Schulden: etwa wenn eine Erwerbstätigkeit wegen Krankheit reduziert oder beendet werden muss. 

Wer merkt, dass Schulden auf die Psyche schlagen, sollte sich nicht scheuen, psychologische oder psychosoziale Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Gesundheitsportal bietet einen Überblick über Anlaufstellen, Hotlines und Beratungsangebote bei psychischen Belastungen. 

  1. Offizielle Hilfe: Staatlich anerkannte Schuldenberatung & Budgetberatung

Ein zentraler Baustein gegen Überschuldung in Österreich ist die staatlich anerkannte Schuldenberatung. Sie hilft u.a. bei:

  • Sichtung aller Schulden und Gläubiger
  • Verhandlungen mit Banken, Vermietern, Finanzamt
  • Erstellung von Zahlungsplänen
  • Vorbereitung außergerichtlicher Vergleiche oder eines Privatkonkurses

Die Dachorganisation der staatlich anerkannten Beratungsstellen stellt umfangreiche Informationen und Kontaktadressen zur Verfügung. 

Ergänzend dazu berechnet die Budgetberatung Österreich sogenannte Referenzbudgets – Richtwerte, wie viel Geld Haushalte realistischerweise für Wohnen, Ernährung, Mobilität, Freizeit etc. benötigen. Damit lässt sich das eigene Haushaltsbudget mit typischen Ausgabenprofilen vergleichen und besser planen. 

  1. Der Weg durch den Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren)

Wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen, kann für Privatpersonen das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“) eine Möglichkeit sein, um nach einigen Jahren wieder schuldenfrei zu werden. Laut dem offiziellen Portal oesterreich.gv.at können nichtselbstständige Privatpersonen, die ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können, ein solches Verfahren beantragen.

Die Schritte – stark vereinfacht – sind:

  1. Außergerichtlicher Ausgleich mit Unterstützung der Schuldenberatung versuchen
  2. Antrag auf Konkurseröffnung beim zuständigen Gericht (mit/ohne Kostenvorschuss)
  3. Konkursverfahren mit Ermittlung aller Schulden und Vermögenswerte
  4. Abschluss durch
    • Sanierungsplan (Quotenregelung) oder
    • Zahlungsplan oder
    • Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung

Am Ende des Verfahrens kann – bei Erfüllung der Pflichten – eine Restschuldbefreiung stehen. Das bedeutet: Ein Teil der Schulden wird rechtlich erlassen, die betroffene Person bekommt eine echte Chance auf einen Neubeginn.

  1. Steuern & Schulden bei Selbstständigen und Unternehmen

Für Selbstständige, EPU und kleine Unternehmen gilt: Steuern sind eng mit der Liquiditätsplanung verbunden. Wer die voraussichtliche Steuerlast nicht laufend mitkalkuliert, riskiert, dass am Jahresende hohe Nachzahlungen auf ein Konto treffen, das dafür nicht vorbereitet ist.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt u.a. ein ausführliches „Selbstständigenbuch“ als Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen zur Verfügung, das grundlegende Informationen zu Einkommen- und Umsatzsteuer, Sozialversicherung und typischen Stolpersteinen bietet. 

Besonders gefährlich wird es, wenn private und betriebliche Finanzen vermischt werden – etwa wenn Umsatzsteuer oder Lohnabgaben für Mitarbeiter:innen aus dem Cashflow „mitverbraucht“ werden. In der Praxis führt genau das häufig zu Steuerrückständen und – im schlimmsten Fall – zu Unternehmensinsolvenz.

  1. Prävention: Finanzbildung als beste „Schuldenschutzversicherung“

Die österreichische Finanzbildungsstrategie betont ausdrücklich, dass mangelnde Finanzbildung ein wichtiger Faktor für Überschuldung ist – insbesondere bei Jugendlichen. Deshalb werden auf dem Finanzbildungsportal des Sozialministeriums gezielt Informationen und Lernmaterialien für verschiedene Zielgruppen angeboten. 

Wichtige Präventionsschritte im Alltag:

  • Haushaltsplan führen (monatliche Fixkosten, variable Ausgaben, Sparrate)
  • Steuerrücklagen bilden (z.B. Prozentsatz vom Gewinn auf ein separates Konto)
  • Möglichst keine langfristigen Fixkosten (Kredite, Leasing, Abos) eingehen, wenn das Einkommen unsicher ist
  • Offizielle Informationsangebote und Budgetrechner nutzen (z.B. Budgetberatung, Finanzbildungsportal)
  • Bei Problemen frühzeitig Schuldenberatung oder Steuerberatung kontaktieren – je früher, desto größer der Handlungsspielraum
  1. Praktische Checkliste: Erste Schritte bei Steuer- und Geldproblemen

Wenn Sie merken, dass Steuern oder andere Rechnungen nicht mehr problemlos bezahlt werden können, helfen folgende Schritte:

  1. Überblick schaffen
    Alle offenen Forderungen sammeln: Steuerbescheide, Mahnungen, Kredite, Miet- und Energierückstände, Kreditkartenabrechnungen. Dazu eine Liste erstellen mit Gläubiger, Betrag, Fälligkeit und Mahnstufe.
  2. Abgabenkonto beim Finanzamt prüfen
    Über FinanzOnline können Sie Ihr Abgabenkonto einsehen, offene Beträge und Fälligkeiten erkennen und elektronische Bescheide abrufen. So vermeiden Sie, dass Ihnen wichtige Schreiben entgehen.
  3. Zahlungsfähigkeit ehrlich einschätzen
    Ein Haushaltsbudget erstellen: Nettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe etc.) minus Fixkosten (Wohnen, Energie, Essen, Mobilität, Versicherungen). Was bleibt realistisch für Schulden und Steuern? Hier können die Referenzbudgets der Budgetberatung als Orientierung dienen. Referenzbudgets
    Quelle: Referenzbudgets – Budgetberatung Österreich
  4. Finanzamt aktiv kontaktieren
    Wenn klar ist, dass eine Steuer nicht fristgerecht bezahlt werden kann, vor Fälligkeit mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und eine Zahlungserleichterung (Raten/Stundung) beantragen. Ein klarer Vorschlag (z.B. Ratenhöhe, Laufzeit) erhöht die Chancen auf Bewilligung. 
  5. Staatlich anerkannte Schuldenberatung einschalten
    Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind oder die Situation unübersichtlich wird, ist der Gang zur staatlich anerkannten Schuldenberatung meist der wichtigste Schritt. Die Beratung ist in der Regel kostenlos und hilft, einen strukturierten Weg aus der Verschuldung zu planen.
  6. Eigene Gesundheit ernst nehmen
    Anhaltender finanzieller Stress ist auch ein Gesundheitsthema. Wer unter Schlaflosigkeit, ständiger Unruhe, Zukunftsängsten oder depressiven Symptomen leidet, sollte medizinische oder psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen – hier bietet das Gesundheitsportal konkrete Wegweiser und Kontakte. 
  7. Fazit: Steuern ernst nehmen – Schulden aktiv managen

Steuern sind nicht verhandelbar – aber der Umgang mit Steuern und Schulden ist gestaltbar. Wer seine Fristen kennt, Rücklagen bildet, realistisch budgetiert und bei Problemen frühzeitig handelt, kann in den meisten Fällen eine Eskalation bis hin zu Exekution oder Privatkonkurs verhindern.

Gleichzeitig gilt: Wenn die Lage bereits ernst ist, sind Sie nicht allein. In Österreich gibt es ein dichtes Netz aus Finanzamt, Schuldenberatung, Budgetberatung, Gesundheits- und Sozialangeboten, das dabei hilft, wieder Boden unter den Füßen zu gewinnen – finanziell, rechtlich und gesundheitlich.

Und genau dieser Mix aus rechtzeitigem Handeln, guter Information und professioneller Unterstützung ist der beste Weg, um Steuern im Griff zu behalten und Schulden Schritt für Schritt abzubauen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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