Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer
Unser vorheriger Beitrag richtete sich an Unternehmer und bot einen Überblick über wichtige Steuertipps 2023 für den Jahresabschluss. In diesem Beitrag möchten wir nun spezifisch auf Arbeitnehmer eingehen und relevante Ratschläge sowie Informationen bereitstellen, die bei der steuerlichen Planung für das Ende des Jahres hilfreich sind.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitnehmerveranlagung – Steuertipps 2023
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen, ist, dass die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (ANV) auch rückwirkend gemacht werden kann, und zwar für die letzten fünf Kalenderjahre. Bis Ende dieses Jahres besteht also noch die Möglichkeit, bis zum Jahr 2018 zurück die ANV einzureichen.
Diese Frist gilt auch dann, wenn der Fiskus zwar eine antraglose ANV durchgeführt hat, hier aber nicht alle möglichen Absetzposten berücksichtigt wurden.
Mehrfachversicherung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen
Bis zum 31.12.2023 kann ein Antrag auf Rückzahlung der Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gestellt werden, sofern im Rahmen einer Mehrfachversicherung Beträge über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus geleistet wurden. Für die Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen liegt keine besondere Frist vor.
Hinweis: Sollte es zu einer Rückerstattung kommen, unterliegen diese Beiträge im Jahr der Rücküberweisung idR der Einkommensbesteuerung.
Steuertipps 2023: Werbungskosten noch rechtzeitig bezahlen
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der unselbstständigen Tätigkeit stehen, von der Steuer abzusetzen. Damit dies heuer noch möglich ist, müssen derartige Ausgaben vor dem 31.12.2023 entrichtet werden.
Welche Ausgaben können von Arbeitnehmern steuermindernd geltend gemacht werden?
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind abzugsfähig. Darunter fallen Kursgebühren, Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber auch Fahrtkosten zum Kursort – kurzum: alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Fort- beziehungsweise Ausbildung anfallen.
Weiters können Ausgaben für Arbeitsmittel und das Home-Office steuerlich relevant sein. Entscheidend ist, ob der Dienstgeber irgendwelche Kosten ersetzt hat. Pauschal können pro Tag im Home-Office EUR 3,00 geltend gemacht werden. Home-Office-Möbel können eventuell noch zusätzlich berücksichtigt werden.
Neben der Home-Office-Pauschale oder den tatsächlichen Kosten für digitale Arbeitsmittel besteht die Möglichkeit, ergonomische Büromöbel bei der ANV zu berücksichtigen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass für das betreffende Dienstverhältnis mindestens 26 Tage im Jahr im Home-Office gearbeitet wurde.
Vergessen Sie nicht auf das Pendlerpauschale und den Pendlereuro, welche zur Jahreshälfte 2023 auf das normale Niveau gesenkt wurden.
Unterhaltsabsetzbetrag: Dieser kann geltend gemacht werden, sofern man für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder nachweislich gesetzlichen Unterhalt leistet. Hier bedarf es eines Nachweises über die Zahlungen und deren Höhe (zB Scheidungsurteil).
Sowohl Kirchenbeiträge als auch private Spenden müssen ohnehin an das Finanzamt gemeldet werden und liegen somit im elektronischen Steuerakt auf. Spendenorganisationen müssen alle im Jahr 2023 erhaltenen Spenden an das Ministerium melden. Derartige Kosten müssen daher in der Steuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden.
Seit 2022 können Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Heizung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Hierbei ist jedoch die Beantragung und der Erhalt von Förderungen aus öffentlichen Mitteln.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Beitrag oder anderen steuerrechtlichen Themen haben, stehen Ihnen die Experten der Steuerberatungskanzlei Mag. Markus Geisler gerne zur Verfügung, um Sie fachkundig zu beraten.