Gewinnfreibetrag

Steuerreduktion zum Jahresende: Gewinnfreibetrag heuer noch einsetzen

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Steuerreduktion zum Jahreswechsel

Investieren kann sich lohnen! Vor allem dann, wenn Sie durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrags (GFB) die Steuerlast für 2022 noch reduzieren können. In diesem Beitrag erklären wir das Wichtigste zum Gewinnfreibetrag und gehen auf die Frage ein, ob Sie den GFB noch vor dem Jahreswechsel nutzen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Gewinnfreibetrag

Durch die Ökosoziale Steuerreform wurde der Grundfreibetrag für Gewinne von 13% auf 15% erhöht und beträgt somit maximal EUR 4.500,00. Er gilt ab dem Kalenderjahr 2022. Es muss hierbei jedoch zwischen dem Grundfreibetrag für Gewinne bis EUR 30.000,00 und dem darüber hinausgehenden investitionsbedingten Gewinnfreibetrag unterschieden werden.

Für Gewinne bis EUR 30.000,00 kommt ab der Veranlagung 2022 der erhöhte Grundfreibetrag von 15% zur Anwendung. Hierfür benötigt man keine Investitionen.

Wird der Grundfreibetrag von EUR 30.000,00 überschritten, kann der gestaffelte investitionsbedingte Freibetrag geltend gemacht werden. Dieser steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten zu und gilt für jede Art der Gewinnermittlung.

Gewinnfreibetrag Investition

Zwischen EUR 30.000,00 und EUR 175.000,00 beträgt dieser 13%, für die nächsten EUR 175.000,00 steht ein Freibetrag von 7% zu und für weitere EUR 230.000,00 wird der Freibetrag auf 4,5% reduziert. Ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 580.000,00 steht kein weiterer GFB mehr zu.

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"Man sollte niemals Investitionen als Kosten betrachten."

Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags bei Gewinnen über EUR 30.000,00

Sofern Ihr Gewinn EUR 30.000,00 übersteigt, kann sich eine Investition lohnen, um die Steuerlast zu reduzieren. Der investitionsbedingte GFB kann jedoch nur bei Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden.

Hierunter fallen beispielsweise Gebäude- und Mieterinvestitionen oder Wertpapiere.

Achtung: Der Gewinnfreibetrag wird automatisch angerechnet, sofern der Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt wird. Hier kann der investitionsbedingte GFB nicht geltend gemacht werden.

Der „neue“ Investitionsfreibetrag

Neben der Erhöhung des GFB wurde im Zuge der Ökosozialen Steuerreform als wirtschaftsfördernde Maßnahme der im Jahr 2001 ausgelaufene Investitionsfreibetrag wiederbelebt und adaptiert.

Dieser kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter eingesetzt werden.

Gewinnfreibetrag Investitionsfreibetrag

Wird dieser anstelle des GFB  geltend gemacht, sind 10% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Genaueres zum Investitionsfreibetrag erfahren Sie in diesem Beitrag.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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