Team bespricht steuerfreie Mitarbeiter-Benefits in Österreich

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits in Österreich: Mehr Netto für Ihre Belegschaft

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In Österreich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeitern steuerfreie Vorteile zu bieten, die nicht nur deren Zufriedenheit steigern, sondern auch finanziell attraktiv sind. Diese Benefits sind oft ein entscheidender Faktor, um Talente zu gewinnen und langfristig zu binden. In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten steuerfreien Leistungen, die Arbeitgeber anbieten können – von bewährten Klassikern bis hin zu innovativen Ideen.

Die Top 7 steuerfreien Mitarbeiterleistungen in Österreich

Hier sind die sieben wichtigsten steuerfreien Benefits, die in Österreich gesetzlich verankert sind und Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ohne dass diese zusätzliche Steuern zahlen müssen:

  1. Essensgutscheine
    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Essensgutscheine bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei zur Verfügung stellen (Stand 2025). Diese Gutscheine sind ideal für Mahlzeiten in Restaurants und eine beliebte Möglichkeit, die Mittagspause attraktiver zu gestalten.
  2. Mitarbeiterrabatte
    Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind bis zu 20 % steuerfrei. Übersteigt der Rabatt diese Grenze, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro, der genutzt werden kann.
  3. Zuschüsse zur Kinderbetreuung
    Bis zu 2.000 Euro pro Jahr können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei für die Betreuung von Kindern zahlen. Diese Unterstützung ist besonders für junge Familien ein großer Vorteil.
  4. Gesundheitsförderung
    Maßnahmen wie Impfungen, betriebliche Sportanlagen oder Gesundheitsprogramme sind steuerfrei, sofern sie dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Hierzu zählen präventive Leistungen, die das Wohlbefinden fördern.
  5. Mitarbeiterprämie
    Im Jahr 2024 eingeführt, können Zulagen oder Bonuszahlungen bis zu 3.000 Euro steuerfrei gewährt werden, wenn sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift wie einem Kollektivvertrag basieren.
  6. Pendlerzulagen und Öffi-Tickets
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder andere Pendlerunterstützungen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übernommen werden, was besonders für Mitarbeiter mit längeren Arbeitswegen attraktiv ist.
  7. Laserhaarentfernung
    Eine innovative Idee: Die Übernahme von Kosten für eine Laserhaarentfernung, etwa bei Anbietern wie Laserlabs.at, kann als steuerfreie Gesundheitsförderung gelten, wenn sie mit Wohlbefinden und Prävention verknüpft ist. Dies ist ein kreativer Ansatz, der Mitarbeitern dauerhaften Nutzen bringt und das Selbstbewusstsein stärkt – allerdings sollte dies mit einem Steuerberater abgeklärt werden.

Warum sich steuerfreie Benefits lohnen

Steuerfreie Leistungen sind ein Win-Win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die Mitarbeiter erhöht sich das Nettoeinkommen, da diese Vorteile nicht versteuert werden müssen. Arbeitgeber wiederum können ihre Attraktivität steigern, ohne dass hohe zusätzliche Kosten entstehen. Zudem fördern solche Angebote die Motivation und das Wohlbefinden der Belegschaft – ein Aspekt, der in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu unterschätzen ist.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie diese Benefits in Ihrem Unternehmen umsetzen können? Ein Blick auf die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder eine Beratung durch einen Steuerexperten hilft, die Details zu klären. Mit einer Mischung aus bewährten Klassikern wie Essensgutscheinen und kreativen Ideen wie der Laserhaarentfernung setzen Sie ein starkes Zeichen als moderner Arbeitgeber!

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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