Entlastungsmaßnahme für Selbstständige
Analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen hat der Nationalrat am 07.07.2022 eine Entlastungsmaßnahme für Selbstständige und Landwirte beschlossen: den Sozialversicherungsbonus. Hierbei handelt es sich um eine außerordentliche Gutschrift, die einmalig auf dem Beitragskonto erfolgt.
In diesem Beitrag haben wir die Eckdaten zum Sozialversicherungsbonus leichtverständlich für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Sozialversicherungsbonus wurde für Selbstständige und Landwirte analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer eingeführt.
- Es handelt sich um eine einmalige Gutschrift, die direkt auf die Beitragskonten der Versicherten erfolgt.
- Die Höhe hängt von der monatlichen Beitragsgrundlage ab und ist gestaffelt.
- Die Gutschrift liegt zwischen EUR 160 und EUR 500.
- Wird zusätzlich der Teuerungsabsetzbetrag in Anspruch genommen, wird dieser durch den Sozialversicherungsbonus vermindert.
Wer erhält den Sozialversicherungsbonus?
Anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die zum Stichtag 31.08.2022 nach GSVG oder BSVG krankenversichert sind. In den Genuss des Sozialversicherungsbonus kommen also Selbstständige und Landwirte (siehe auch unseren Beitrag zur Sozialversicherung für Selbstständige).
Diese Gutschrift gebührt jedoch nur, sofern die monatliche Beitragsgrundlage mindestens EUR 566 und höchstens EUR 2.900 beträgt.
Höhe des Sozialversicherungsbonus
Die Höhe der Gutschrift hängt von der Beitragsgrundlage ab. Es handelt sich um ein gestaffeltes System, das ab einer Beitragsgrundlage von EUR 566 beginnt. Hierfür gebührt ein Sozialversicherungsbonus iHv EUR 160. Liegt die Beitragsgrundlage zwischen EUR 1.200 und EUR 2.100 beträgt die Gutschrift EUR 500. Bis zur Obergrenze von EUR 2.900 sinkt der Bonus auf EUR 100 ab.
Beträgt das Jahreseinkommen weniger als EUR 24.500, ist der Sozialversicherungsbonus als außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit.
Achtung: Liegen neben Einkünften aus selbstständiger auch solche aus nichtselbstständiger Arbeit vor und gebührt daher zusätzlich ein Teuerungsabsetzbetrag, wird dieser durch den Sozialversicherungsbonus vermindert.
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Auszahlung des Sozialversicherungsbonus
Der Sozialversicherungsbonus wird im dritten Quartal (Landwirte) bzw. im vierten Quartal (Selbstständige) direkt auf dem Beitragskonto gutgeschrieben.
Der Gutschriftsbetrag gebührt im Rahmen der Beitragsvorschreibung.
Lesetipp: Wirtschaftsnews und Wirtschaftscheck
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