Sozialversicherung für Selbstständige
Sowohl unselbstständig Tätige als auch Selbstständige unterliegen in Österreich dem System der Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass auch für Unternehmer der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über das durchwegs umfangreiche österreichische Sozialversicherungssystem für Selbstständige und fassen die wichtigsten Punkte leichtverständlich zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Versicherungspflichtige Selbstständige
Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) müssen sich alle Personen pflichtversichern, die als selbstständige Unternehmer tätig werden. Davon erfasst sind:
- Gewerbetreibende
- Neue Selbstständige: Personen, die kein Gewerbe angemeldet haben, aber selbstständig steuerrechtliche Einkünfte erzielen. Darunter fallen beispielsweise Künstler, Gutachter, Schriftsteller, Trainer, Physiotherapeuten…
- Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG)
- Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG)
- Geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Freiberuflich selbstständig Erwerbstätige
- Land- und Forstwirte
Die Sozialversicherung für Gewerbetreibende, neue Selbstständige, Gesellschafter einer OG, Komplementäre einer KG und Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH ist im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt. Land- und Forstwirte sind nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) pflichtversichert, Freiberufler nach dem Sozialversicherungsgesetz für freiberuflich selbstständig Erwerbstätige (FSVG).
Beiträge zur Sozialversicherung
Bezüglich der Unfallversicherung wird ein Fixbetrag vorgeschrieben, der derzeit EUR 10,64 pro Monat beträgt. Bei der Kranken- und Pensionsversicherung muss zwischen Beitragsgrundlage und Beitragsprozentsatz unterschieden werden.
Die Beitragsgrundlage ergibt sich aus den im Einkommenssteuerbescheid enthaltenen Einkünften. Der Beitragsprozentsatz beträgt für die Krankenversicherung 6,8%, für die Pensionsversicherung 18,5%.
Wesentlich sind weiters die Beiträge zur Selbstständigenvorsorge. Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgeform, die der „Abfertigung Neu“ für Angestellte und Arbeiter ähnelt. Sie ist für Gewerbetreibende und neue Selbstständige verpflichtend, sofern die vorhin beschriebene Pflicht zur Krankenversicherung besteht.
Hinweis: Für Freiberufler und Land- und Forstwirte besteht die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts zur Selbstständigenvorsorge.
Der Beitragsprozentsatz zur Selbstständigenvorsorge beträgt 1,53%.
Beitragsprozentsätze auf einen Blick:
- Krankenversicherung: 6,8%
- Pensionsversicherung: 18,5%
- Unfallversicherung: Fixbetrag von EUR 10,64 pro Monat
- Selbstständigenvorsorge: 1,53%
Kleinunternehmerregelung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Einzelunternehmer die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Pflichtversicherung zur Kranken- und Pensionsversicherung zu erwirken. Die Bewilligung des Antrags hat zur Folge, dass auch keine Selbstständigenvorsorge mehr vorliegt. Eine Befreiung von den Beitragszahlungen zur Unfallversicherung ist jedoch nicht möglich. Damit eine Ausnahme erreicht werden kann darf
- der jährliche Umsatz EUR 35.000,00 und
- der jährliche Gewinn EUR 5.830,20 nicht übersteigen.
Die Ausnahme kann vor allem dann Sinn machen, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und bereits eine Kranken- und Pensionsversicherung vorliegt. Die hier beschriebene Regelung darf nicht mit der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung verwechselt werden.
Mehrfachversicherung
Sofern eine Person sowohl im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung als auch als Unternehmer tätig wird, kann dies dazu führen, dass eine Beitragspflicht nach verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen vorliegt. Für nähere Informationen siehe hier.
Sozialversicherung für Jungunternehmer
In den ersten beiden Kalenderjahren der Selbstständigkeit kommen wesentliche Begünstigungen zur Anwendung.
Die Beiträge zur Krankenversicherung betragen in diesem Zeitraum lediglich EUR 33,04 pro Monat. Weiters erfolgt hier keine Nachbelastung.
Ende der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht endet etwa dann, wenn eine Gewerbeberechtigung zurückgelegt, die Tätigkeit ruhend gestellt oder die Löschung im Firmenbuch beantragt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unternehmer unterliegen der Versicherungspflicht im Rahmen der Sozialversicherung der Selbstständigen.
- Dieses System der Pflichtversicherung betrifft die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung und die Selbstständigenvorsorge.
- Es kommen folgende Beitragsprozentsätze zur Anwendung:
- Krankenversicherung: 6,8%
- Pensionsversicherung: 18,5%
- Unfallversicherung: Fixbetrag von EUR 10,64 pro Monat
- Selbstständigenvorsorge: 1,53%
- Im Bereich der Kranken- und Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit der Ausnahme von der Pflichtversicherung, sofern weder der Jahresgewinn EUR 5.830,20 noch der jährliche Umsatz EUR 35.000,00 übersteigen.
- Wird eine selbstständige und eine unselbstständige Tätigkeit ausgeübt, wird die betroffene Person mehrfach beitragspflichtig.
- In den ersten beiden Kalenderjahren kommen nach dem GSVG begünstigte Beiträge zur Krankenversicherung zur Anwendung.
Quellen
Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 6. Auflage (2022)
Gruenderservice.at, Sozialversicherung
Oesterreich.gv.at, System der Pflichtversicherung
Personalrecht & Betriebswichtiges: Lexikon, Abfertigung Neu – BMSVG (23.05.2022, 360.lexisnexis.at)
Wirtschaftskammer Österreich, Sozialversicherung für Kleinunternehmer
Wirtschaftskammer Österreich, Sozialversicherung für Selbstständige