Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bringt Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung ist zwar vorteilhaft, jedoch auch umfassender und komplexer im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Für die Auszahlung der Mitarbeiterprämie ist es erforderlich, dass der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basiert. Während bei der Teuerungsprämie der Vorjahre bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Vorgaben ausgezahlt werden konnten und nur der dritte 1.000-Euro-Betrag auf lohngestaltenden Vorschriften beruhen musste, erfordert die Mitarbeiterprämie 2024 eine lohngestaltende Vorschrift für den gesamten Betrag. Insbesondere Arbeitgeber, die an einen Kollektivvertrag gebunden sind, müssen sicherstellen, dass die Prämie in den entsprechenden lohngestaltenden Bestimmungen festgelegt ist.
Regelungen in Kollektivverträgen
Sollten im Kollektivvertrag keine spezifischen Regelungen zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten sein, kann diese nicht abgabenfrei ausbezahlt werden. Bereits einige Kollektivverträge haben entsprechende Regelungen aufgenommen. Der KV Spedition und Logistik beispielsweise erlaubt eine Prämie bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen eine Prämie bis zu 1.500 Euro ermöglicht. Andere Kollektivverträge erlauben auch die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, die jeweilige Höhe kann jedoch variieren.
Auszahlung und Bedingungen
Die Prämie muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein, wobei sachliche Differenzierungen wie etwa zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zulässig sind. Die Summe aus Mitarbeiterprämie und eventueller Gewinnbeteiligung darf 3.000 Euro nicht überschreiten. Übersteigt die Auszahlung diesen Betrag, so unterliegt der überschreitende Betrag der Sozialversicherung und Lohnsteuer. Wichtig ist auch, dass die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen muss und daher keine Gehalts- oder Prämienumwandlungen erlaubt sind. Zur ordnungsgemäßen Durchführung muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, was eine frühzeitige Information der Lohnverrechnung erforderlich macht.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Bei Bedarf können Arbeitgeber Unterstützung bei der Umsetzung und Formulierung der notwendigen Vereinbarungen in Anspruch nehmen.
Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet eine wertvolle Gelegenheit, Mitarbeiter zusätzlich zu entlohnen. Arbeitgeber sollten sich jedoch über die spezifischen Voraussetzungen und Regelungen umfassend informieren, um die Chancen bestmöglich zu nutzen.
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