Ab 2024 ändern sich die Größenklassen im UGB und beeinflussen die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften. Erfahren Sie alles zu den neuen Kriterien.

UGB: Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften ab 2024

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Die bevorstehenden Änderungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) ab 2024 bringen neue Größenklassen mit sich, die maßgeblich die Rechnungslegung und den Abschluss von Kapitalgesellschaften beeinflussen werden. Die Einstufung basiert auf drei zentralen Größenmerkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer. Die neuen Kategorien sowie ihre Anforderungen und Pflichten sind detailliert geregelt und besonders wichtig für die korrekte Klassifikation der Unternehmen.

Größenmerkmale und Kategorien

Die Einstufung in eine Größenklasse hängt von spezifischen Kriterien ab. Die neuen Größenklassen sind wie folgt definiert:

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 700.000 Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 10
  • Rechnungslegungspflichten: Weniger umfangreich; kein Anhang erforderlich und der Abschluss muss nicht offengelegt werden.

Kleinkapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 12 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 50
  • Rechnungslegungspflichten: Erleichtert; ein Anhang ist erforderlich, jedoch muss der Abschluss nicht offengelegt werden.

Mittlere Kapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 250
  • Rechnungslegungspflichten: Umfangreicher; ein Anhang ist erforderlich und der Abschluss muss offengelegt werden.

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Über 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Über 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Über 250
  • Rechnungslegungspflichten: Am umfangreichsten; ein Anhang ist erforderlich und der Abschluss muss offengelegt werden.

Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Die Änderungen zielen darauf ab, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen größere Erleichterungen in der Rechnungslegung zu bieten und damit die administrative Belastung zu reduzieren.

  • Kleiner Gesellschaften, größere Erleichterungen: Je kleiner die Gesellschaft, desto mehr Erleichterungen bestehen in der Rechnungslegung.
  • Kleinstkapitalgesellschaften: Diese müssen keinen Anhang erstellen und den Abschluss nicht offengelegt werden.
  • Kleinkapitalgesellschaften: Sie müssen zwar einen Anhang erstellen, jedoch den Abschluss nicht offengelegt werden.
  • Mittlere und große Kapitalgesellschaften: Diese müssen umfangreichere Pflichten erfüllen und den Abschluss offengelegt werden.

Fazit und Anpassung

Die Neuregelungen im UGB ab 2024 sollen vor allem kleineren und mittleren Unternehmen zugutekommen, indem sie die administrativen Anforderungen verringern und eine klarere Einstufung ermöglichen. Es ist essenziell für alle betroffenen Unternehmen, sich rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen und sicherzustellen, die korrekten Größenmerkmale anzuwenden, um die entsprechende Größenklasse korrekt zu bestimmen.

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