Hauptwohnsitzbefreiung: Steuerliche Regelungen und Einschränkungen
Wesentliche Punkte der Hauptwohnsitzbefreiung
Gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG ist die Veräußerung einer Immobilie steuerfrei, wenn diese dem Veräußerer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat.
Einschränkungen und Ausnahmen
Grundfläche
Nur 1.000 Quadratmeter Grund und Boden sind von der Steuerbefreiung umfasst. Für Flächen, die diese Grenze überschreiten, fällt eine Immobiliensteuer von 30 % an.
Nutzung
Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt worden sein. Der Veräußerer muss nachweisen können, dass er tatsächlich in der Immobilie gewohnt hat.
Zeitraum
Die steuerbegünstigte Nutzung als Hauptwohnsitz muss in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre betragen haben.
Wichtige Hinweise
Prüfung der Bedingungen
Es ist entscheidend, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
Beratung erforderlich
Bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um rechtliche und steuerliche Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Fazit
Die Hauptwohnsitzbefreiung bietet erhebliche steuerliche Vorteile bei der Veräußerung von Immobilien, unterliegt jedoch strengen Bedingungen und Ausnahmen. Es ist ratsam, die individuelle Situation genau zu prüfen und Expertenrat einzuholen, um mögliche steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Weiterführende Links