Kirchenbeitrag

Kirchenbeitrag – Aktualisierter Höchstbetrag für 2024 absetzbar

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Kirchenbeitrag 2024

Der Kirchenbeitrag ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Sonderausgaben, den viele Bürgerinnen und Bürger geltend machen können. Er ermöglicht es, Beiträge an staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften steuerlich abzusetzen und somit die finanzielle Belastung zu mindern. In den letzten Jahren haben sich die Regelungen und Höchstbeträge immer wieder geändert, um den Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht zu werden.

Im folgenden Beitrag informieren die Ultimum Steuerberater über die aktuellen Änderungen beim Kirchenbeitrag, insbesondere die Erhöhung des absetzbaren Höchstbetrags ab 2024.

Ultimum Steuerberater – Ihr verlässlicher Partner für steuerliche Fragen und individuelle Beratung.

Inhaltsverzeichnis

Neuer Höchstbetrag – Kirchenbeitrag

Ab dem Kalenderjahr 2024 wird der maximale absetzbare Betrag für Kirchenbeiträge von bisher EUR 400 auf EUR 600 erhöht.

Beiträge an staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften können im Rahmen der Sonderausgaben bis zu diesem neuen Höchstbetrag abgesetzt werden. Diese Erhöhung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, einen größeren Teil ihrer Kirchenbeiträge steuerlich geltend zu machen.

Kirchenbeitrag Absetzbarkeit

"Unsere Kirchen haben eine lange Tradition als Stützen der Gesellschaft. Sie tragen nicht nur zur kulturellen und spirituellen Bereicherung bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Diese wichtige Rolle würdigen wir und unterstützen die fortlaufende Arbeit und den gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 erfolgt eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 Euro auf 600 Euro erhöht wird"

Seit einigen Jahren sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtet, die Höhe der gezahlten Beiträge elektronisch zu melden. Daher wird dieser Betrag automatisch vom Finanzamt berücksichtigt und abgezogen. Es ist somit keine zusätzliche Bestätigung oder Zahlungsnachweis durch den Steuerzahler erforderlich.

Es können nur verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich abgesetzt werden. Dies gilt auch für Körperschaften in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft entsprechen.

Diese Anpassung des Höchstbetrags bietet Ihnen die Möglichkeit, einen größeren Teil Ihrer Beiträge steuerlich zu nutzen und gleichzeitig Ihre bevorzugten religiösen Institutionen zu unterstützen.

Tipp: Einen interessanten Beitrag zum Thema Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen finden Sie hier. 

"Wir erhöhen in Zukunft den maximalen Kirchenabsetzbetrag von 400 auf 600 Euro. Das heißt, dass der Beitrag an Kirchen- und Religionsgemeinschaften bis zu einer höheren Grenze von der Steuer abgesetzt werden kann. Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten, denn gerade in Krisenzeiten kann der Glaube wichtigen Halt geben.“

Noch Fragen zum Kirchenbeitrag oder sonstigen Absetzmöglichkeiten?

Das Team von Ultimum Steuerberater steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQ - Kirchenbeitrag 2024

Der neue Höchstbetrag für absetzbare Kirchenbeiträge wird ab dem Kalenderjahr 2024 auf 600 Euro erhöht.

Es können nur verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich abgesetzt werden. Dies gilt auch für Körperschaften in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft entsprechen.

Die Höhe der gezahlten Beiträge wird von den Kirchen und Religionsgemeinschaften elektronisch gemeldet und automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Es ist keine zusätzliche Bestätigung oder ein Zahlungsnachweis durch den Steuerzahler erforderlich.

Die Erhöhung des Höchstbetrags soll die finanzielle Belastung der Steuerzahler mindern und die wichtige gesellschaftliche Rolle der Kirchen würdigen, insbesondere in Zeiten der Teuerung und Inflation.

Das Team von Ultimum Steuerberater steht Ihnen für alle Fragen rund um den Kirchenbeitrag und andere steuerliche Absetzmöglichkeiten gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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