Spendenbegünstigung

Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen

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Antrag der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen

Seit Kurzem steht eine neue Funktion im FinanzOnline zur Verfügung und es wurden auch neue Formulare bereitgestellt. Diese Neuerungen ermöglichen es gemeinnützigen Organisationen, einen Antrag auf Spendenbegünstigung zu stellen. Wichtig dabei ist die Deadline: Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden, um rückwirkend ab dem Jahresbeginn 2024 zu gelten. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr.

Inhaltsverzeichnis

Bereits begünstigte Organisationen

Organisationen, die bereits in der Vergangenheit in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger aufgenommen wurden, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen. 

Ihre Spendenbegünstigung wird automatisch um ein Jahr verlängert. Dennoch sollten diese Organisationen regelmäßig überprüfen, ob ihre Daten aktuell und vollständig sind.

Spendenbegünstigung Antrag

Neue Antragsteller

Für Organisationen, die bisher noch nicht als spendenbegünstigt registriert sind, ist es entscheidend, zügig zu handeln. Hier sind die Schritte und Voraussetzungen für den Antrag auf Spendenbegünstigung im Detail.

Voraussetzungen und Antragstellung

  1. Steuernummer beantragen: Bevor ein Antrag auf Spendenbegünstigung gestellt werden kann, muss die Organisation eine Steuernummer besitzen. Diese kann bei der Finanzverwaltung mit dem Formular Nr. Verf15aSpend beantragt werden. Das Formular kann persönlich zur Finanzverwaltung gebracht, per Fax oder per Post an das Finanzamt Österreich gesendet werden.

 

  1. Antrag einreichen: Nachdem die Steuernummer vergeben wurde, kann der Antrag online gestellt werden. Der Antrag erfordert detaillierte Angaben wie das Gründungsdatum der Organisation, die Höhe der Gesamteinnahmen und Details zu wirtschaftlichen Betätigungen (z.B. Vereinsfeste, Flohmärkte). Die Vereinsstatuten müssen im speziellen, textinterpretierbaren Format OCR pdf/a als Beilage übermittelt werden. Dies stellt sicher, dass die eingereichten Dokumente maschinell lesbar sind und keine Verzögerungen im Antragsprozess entstehen.

 

Tipp:

Napetschnig & Partner steht für maßgeschneiderte Lösungen in Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung und Lohnverrechnung, vereint mit dem Streben nach Innovation und Aktualität. Unser Ansatz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um optimale Ergebnisse für unsere Klienten zu erzielen. Wir bieten nicht nur Fachwissen auf dem neuesten Stand, sondern auch individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie mit fortschrittlichen und effizienten Lösungen unterstützen können.

Nutzen und Vorteile

Gemeinnützige Organisationen profitieren erheblich von der Spendenbegünstigung. Zum einen können sie Spenden einfacher akquirieren, da Spender die Beträge steuerlich geltend machen können. Zum anderen wird dadurch das Vertrauen in die Organisation gestärkt, was langfristig die finanzielle Stabilität fördert.

Noch Fragen zur Spendenbegünstigung?

Sollten Sie noch Fragen zu diesem oder steuerlichen Themen im Allgemeinen haben, helfen Ihnen die Ultimum Steuerberater gerne weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Quellen

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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