Verlängerung und Ausweitung des Energiekostenzuschusses
Dem drastischen Anstieg der Preise für Strom, Treibstoff und Erdgas war es geschuldet, dass die österreichische Bundesregierung im letzten Jahr einen Energiekostenzuschuss 1 für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine einführte. Dieser war ursprünglich für einen Förderzeitraum von Februar bis September 2022 vorgesehen. Aufgrund der anhaltend hohen Energiepreise wurde dieser auf das 4. Quartal 2022 ausgedehnt und für das Jahr 2023 der Energiekostenzuschuss 2 ins Leben gerufen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voranmelde- und Antragsphasen Sie unbedingt berücksichtigen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Energiekostenzuschuss 1 für 4. Quartal 2022
- Voranmeldezeitraum läuft von 29.03.2023 bis 14.04.2023
- Antragsphase: 17.04.2023 bis 16.06.2023
- Neue förderfähige Energieträger: Wärme, Kälte und Dampf
- Energiekostenzuschuss 2
- Förderzeitraum ist das gesamte Kalenderjahr 2023
- 5 Förderstufen
- Antragstellung: Jänner bis Juni 2023 –> 3. Quartal 2023
Juli bis Dezember 2023 –> 1. Quartal 2024 - Erweiterung Basisstufe 1: Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel.
„Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten und hilft so, Arbeitsplätze abzusichern. Gleichzeitig nehmen wir Unternehmen in die Pflicht, Energie einzusparen.“
Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz
Energiekostenzuschuss 1: Voranmeldephase läuft bereits
Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt von Februar bis September 2022. Bereits Ende Dezember 2022 gab die Bundesregierung die Verlängerung auf das 4. Quartal bekannt.
Neu ist auch, dass weitere förderfähige Energieträger aufgenommen wurden: Wärme, Kälte und Dampf.
Wichtig: Vergessen Sie keinesfalls die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1. Die Voranmeldephase läuft bereits und endet am 14.04.2023.
Die Antragsphase für den Energiekostenzuschuss 1 (4. Quartal 2022) beginnt am 17.04.2023 und läuft bis zum 16.06.2023.
Weitere Infos zum Energiekostenzuschuss 1 lesen Sie in diesem Beitrag.
Energiekostenzuschuss 2 – wichtige Eckdaten
Vor allem aufgrund der anhaltenden Teuerung im Bereich der Energiekosten, mitunter aber auch vor dem Hintergrund der deutschen Gas- und Strompreisbremse, wurde der Energiekostenzuschuss 1 auf das Jahr 2023 ausgedehnt.
- Der Förderzeitraum gilt von 01.01.2023 bis 31.12.2023.
- Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen: Die Anträge für den Zeitraum von Jänner bis Juni 2023 müssen im 3. Quartal 2023 eingebracht werden. Für die Monate Juli bis Dezember 2023 kann die Antragstellung erst im 1. Quartal 2024 erfolgen.
- Insgesamt gibt es 5 verschiedene Förderstufen. Die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität entfällt in den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro. Eine genaue Übersicht der einzelnen Förderstufen haben wir bereits in einem früheren Beitrag für Sie erstellt.
- Die Basisstufe 1 wird um folgende förderfähige Energiearten erweitert: Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel.
- In der ersten Stufe erfolgt eine Verdoppelung der Förderintensität von 30% auf 60%. In dieser Stufe werden also 60% des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden. Weiters wird diese in Stufe 2 von 30% auf 50% erhöht. Die dritte Stufe wird von 50% auf 65% und die vierte Stufe von 70% auf 80% angehoben.
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Zusätzliche Fördervoraussetzungen beim Energiekostenzuschuss 2
Es ist erforderlich, dass Unternehmen, welche eine Förderung der Stufen 3 bis 5 beantragen, eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Darunter versteht man die Verpflichtung des Antragstellers bzw Fördernehmers, 90% der am 01.01.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente bis 31.12.2024 zu erhalten.
Darüber hinaus gilt unabhängig von der Förderstufe eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden sowie die Erfordernis der Beschränkung von Bonuszahlungen.
„Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen. Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig halten.“
Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Energiekostenzuschuss 1 und 2 – noch Fragen?
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