Was Sie hier erfahren…
Ende Dezember 2022 gab es erfreuliche Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Der Energiekostenzuschuss wird verlängert und erweitert. Dadurch soll die heimische Wirtschaft gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen sichergestellt werden. Die wichtigsten Eckdaten zur Verlängerung und zum Energiekostenzuschuss 2 haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Energiekostenzuschuss 1
Aufgrund des drastischen Anstiegs der Preise für Strom, Treibstoff und Erdgas beschloss die österreichische Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine.
Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt von Februar bis September 2022 (Die wichtigsten Infos zum EKZ 1 lesen Sie in diesem Beitrag).
Am 22.12.2022 gab die Bundesregierung jedoch die Verlängerung bis Ende Dezember 2022 bekannt.
Für das 4. Quartal dieses Jahres ist eine eigene Antragsphase vorgehsehen.
Außerdem soll in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe hinzukommen.
Energiekostenzuschuss 2
Vor allem aufgrund der anhaltenden Teuerung im Bereich der Energiekosten, mitunter aber auch vor dem Hintergrund der deutschen Gas- und Strompreisbremse, wurde der Energiekostenzuschuss auf das Jahr 2023 ausgedehnt. Für den Energiekostenzuschuss 2 sind bisher folgende Eckdaten bekannt:
- Für 2023 können pro Unternehmen Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Der Förderungszeitraum gilt von 01.01.2023 bis 31.12.2023.
- Insgesamt gibt es 5 verschiedene Förderstufen. Die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität entfällt in den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro.
- In der ersten Stufe erfolgt eine Verdoppelung der Förderintensität von 30% auf 60%. In dieser Stufe werden also 60% des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden. Weiters wird diese in Stufe 2 von 30% auf 50% erhöht.
- In der ersten Stufe werden unter anderem folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
- Für den Energiekostenzuschuss 2 wird die Antragsstellung wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws (Austria Wirtschaftsservice) möglich sein.
- Bestimmte Unternehmen sind vom Energiekostenzuschuss 2 ausgenommen. Die Ausnahme betrifft unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten. Weiters nicht förderbar sind energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
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„Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen. Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig halten.“
Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Antragsbedingungen - Energiekostenzuschuss 2
Darüber hinaus gibt es adaptierte Antragsbedingungen, um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können:
- In den Stufen 3 bis 5 wurden weitere Einschränkungen festgelegt, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
- Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
- Analog zur deutschen Regelung ist eine Beschäftigungsgarantie Förderbedingung.
- Für förderempfangende Unternehmen gibt es außerdem Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden.
- Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.
Förderstufen Energiekostenzuschuss 2
Stufe | Unter- und Obergrenze pro Jahr (in EUR) | Energieintensität (Eingangskriterium) | Förderintensität | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge (gefördert) | Energiearten |
1 | 3.000 – 2 Mio. | 0% | 60% | Förderung der Mehrkosten | 100% von 2021 | Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc. |
2 | 2 Mio. – 4 Mio. | 0% | 50% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
3 | 4 Mio. – 50 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 65% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
4 | 50 Mio. – 150 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 80% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
5 | 4 Mio. – 100 Mio. | 0% | 40% | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |