Befristeter Arbeitsvertrag - worum geht es?
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in Österreich ein weit verbreitetes Arbeitsmodell. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, welche sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten sollten. In diesem Beitrag werden einige dieser Aspekte befristeter Arbeitsverträge leichtverständlich erläutert.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Sofern gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses das genaue Ende des Arbeitsvertrages festgelegt wird, handelt es sich um eine Befristung.
Der befristete Arbeitsvertrag endet also mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Auflösungserklärung – bspw Kündigung – bedarf.
Beispiel: In einem Arbeitsvertrag wird festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 31.10.2023 dauern soll.
Zu diesem Zeitpunkt endet der befristete Arbeitsvertrag automatisch, ohne dass eine Kündigung der Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) erforderlich wäre.
Arten der Befristung
Die Befristung kann entweder kalendermäßig fixiert sein oder an ein objektiv bestimmbares Ereignis anknüpfen.
Beispiel: Ein objektiv bestimmbares Ereignis liegt bspw vor, wenn bei Arbeiten in einer Gebirgsregion, in welcher es im Spätherbst oder Winter stets zu Schneefällen kommt, vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis mit Eintritt des Schneefalles endet.
Hinweis: Handelt es sich um eine Befristung durch ein objektiv bestimmbares Ereignis, darf dieses nicht der willkürlichen Beeinflussung der Parteien unterliegen.
Einige Kollektivverträge schreiben im Falle eines befristeten Arbeitsvertrages eine kalendermäßige Fixierung vor. Eine dieser Vorschrift widersprechende objektiv bestimmbare Befristung wäre insofern ungültig.
Praxistipp: Sofern nach Ende einer Befristung der Arbeitnehmer weiter arbeitet und der Arbeitgeber dies unwidersprochen duldet, wird von einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ausgegangen. Möchte der Arbeitgeber dies vermeiden, ist es empfehlenswert, den Arbeitnehmer frühzeitig auf den Ablauf der Frist hinzuweisen.
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Befristeter Arbeitsvertrag – rechtliche Schranken
Kettenarbeitsverträge
Werden mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht, ist dies als Umgehung der zwingenden Vorschriften des Kündigungsschutzes anzusehen. Sofern keine sachlichen Gründe vorliegen, welche die erneute Befristung rechtfertigen, liegt diesbezüglich relative Teilnichtigkeit vor. Dies bedeutet, dass die Befristungsklausel nicht gilt und es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, sofern sich der Arbeitnehmer darauf beruft.
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Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
Würde das Arbeitsverhältnis vor Beginn des Beschäftigungsverbots aufgrund einer Befristung enden, verlängert sich die Befristung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots (Mutterschutz). Zweck ist die Verlängerung des Entgeltanspruchs und der sozialrechtlichen Absicherung der werdenden Mutter.
Achtung: Ist die Befristung gesetzlich vorgesehen oder sachlich gerechtfertigt, tritt die Ablaufhemmung nicht ein und das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist.
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Arbeitskräfteüberlassung
Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur zulässig, sofern eine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Diese liegt bspw dann vor, wenn sie im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Dadurch soll eine Abwälzung des Unternehmerrisikos auf den Arbeitnehmer verhindert werden. Eine Befristung wäre etwa dann im Interesse des Arbeitnehmers, wenn es sich um einen Studenten handelt, der lediglich während der Sommerferien beschäftigt wird.
Lang andauernde Befristungen
Sofern ein befristeter Arbeitsvertrag länger als fünf Jahre oder auf die Lebenszeit einer Person abgeschlossen wird, kann der Arbeitsvertrag nach Ablauf von fünf Jahren unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
Beendigung vor Ablauf der Frist?
Grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden.Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis dennoch vor Ablauf der Frist gekündigt, können Schadenersatzansprüche entstehen.
Hinweis: Das Arbeitsverhältnis kann natürlich einvernehmlich oder auch einseitig aus wichtigem Grunde vorzeitig beendet werden.
Auch wenn sich Befristung und Kündigung grundsätzlich ausschließen, besteht dennoch die Möglichkeit, eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren.
In solch einem Fall ist es erforderlich, dass kein Missverhältnis zwischen Dauer des Arbeitsvertrags und Anzahl der Kündigungsmöglichkeiten vorliegt.
Beispiel: Wurde ein Arbeitsverhältnis auf elf Monate abgeschlossen, wird der ausdrücklichen Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit nichts im Wege stehen. Handelt es sich jedoch nur um ein achtwöchiges Arbeitsverhältnis, ist eine derartige Vereinbarung nicht zulässig.
Hinweis: Mit 01.10.2023 trat die bereits im Jahre 2017 beschlossene Angleichung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern an jene der Angestellten in Kraft. Näheres dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
Befristeter Arbeitsvertrag – noch Fragen?
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