Mitarbeiterprämie 2024
28.05.2024 | Steuer-News
Einführung und Geltungsdauer
- Möglichkeit zur abgabenfreien Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter im Jahr 2024.
- Diese Regelung gilt vorerst nur für das Jahr 2024.
Lohngestaltende Vorschrift
- Der ausbezahlte Betrag muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen.
- Unterscheidung von Betrieben mit und ohne Kollektivvertrag sowie mit und ohne Betriebsrat.
- Ist im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie vorhanden, ist eine abgabenfreie Auszahlung nicht möglich.
Regelungen in Kollektivverträgen
- Einige Kollektivverträge (z.B. KV Spedition und Logistik, KV Telekom-Unternehmen) enthalten bereits spezifische Regelungen und erlauben abgabenfreie Zahlungen bis zu einem bestimmten Betrag.
- Andere Kollektivverträge eröffnen lediglich die Möglichkeit zur Zahlung, wobei die Höhe differieren kann.
Auszahlungsbedingungen
- Die Prämie muss allen Arbeitnehmern zugänglich sein; eine Differenzierung nach Vollzeit/Teilzeit ist erlaubt.
- Prämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen.
- Überschreitet die Auszahlung diesen Betrag, so wird der Überschreitungsbetrag sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
- Die Prämie muss zusätzlich zum üblichen Gehalt gezahlt werden, Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht zulässig.
- Auszahlungen müssen auf dem Jahreslohnkonto/L16 vermerkt werden.
Fazit und Unterstützung
- Arbeitgeber müssen ihren Kollektivvertrag prüfen und gegebenenfalls Regelungen zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie festlegen.
- Unterstützung und Beratung sind bei der konkreten Formulierung der Vereinbarungen hilfreich.
Weitere Informationen:
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie 2024 (Anfragebeantwortung vom 20.2.2024)
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung (Anfragebeantwortung vom 10.1.2024)
Weiterführende Links