Neue Beitragsgrundlagen und Versicherungsgrenzen
Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der unselbstständig tätigen Personen (zB Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer etc) ist in Österreich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Für Selbstständige ist das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) ausschlaggebend.
Beitragsgrundlagen, Versicherungsgrenzen und sonstige Werte werden jährlich um eine aktuell gültige Aufwertungszahl neu errechnet. Für das Jahr 2023 beträgt die Aufwertungszahl, mit der beispielsweise die Geringfügigkeitsgrenze und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage errechnet werden, 1,031.
In diesem Beitrag informieren wir Sie über neue wichtige Sozialversicherungswerte für das Jahr 2023.
Inhaltsverzeichnis
Sozialversicherungswerte 2024
Einen aktuellen Beitrag bzgl der Sozialversicherungswerte für das Jahr 2024 finden Sie hier.
Voraussichtliche Werte 2023
Da die offizielle Kundmachung noch ausständig ist, ergeben sich für das Jahr 2023 aller Voraussicht nach folgende Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 500,91
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: EUR 751,37
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: EUR 5.850,00 (täglich EUR 195,00)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: EUR 11.700,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 6.825,00
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
- bis EUR 1.885,00: 0 Prozent
- über EUR 1.885,00 bis EUR 2.056,00: 1 Prozent
- über EUR 2.056,00 bis EUR 2.228,00: 2 Prozent
- über EUR 2.228,00: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis EUR 1.885,00: 0 Prozent
- über EUR 1.885,00 bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
- über EUR 2.056,00: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: EUR 943,20 (täglich EUR 31,44)
- für Zivildiener: EUR 1.326,60 (täglich EUR 44,22)
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Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: EUR 6,22 monatlich
Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
- Mindestbeitragsgrundlage in der PV: EUR 500,91 monatlich und EUR 6.010,92 jährlich
- Mindestbeitragsgrundlage in der KV: EUR 500,91 monatlich und EUR 6.010,92
- Höchstbeitragsgrundlage nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) / Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG): EUR 6.825,00 monatlich und EUR 81.900,00 jährlich.
- Unfallversicherungsbeitrag für Gewerbetreibende: EUR 10,97 monatlich und EUR 131,64 jährlich
Sozialversicherungsgrenzen und Beitragsgrundlagen für Neue Selbstständige:
Versicherungsgrenze: EUR 6.010,92 jährlich
Mindestbeitragsgrundlage: EUR 500,91 monatlich und EUR 6.010,92 jährlich
Weitere Infos zur Sozialversicherung für Selbstständige lesen Sie hier.
Gerne informieren Sie die Steuerexperten von Ultimum bei weiteren Fragen zu den voraussichtlichen Werten in der Sozialversicherung für das Jahr 2023.