Sozialversicherungswerte 2024

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024

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Sozialversicherungswerte 2024: Neue Beitragsgrundlagen und Versicherungsgrenzen

Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der unselbstständig tätigen Personen (zB Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer etc) ist in Österreich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Für Selbstständige ist das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) ausschlaggebend.

Beitragsgrundlagen, Versicherungsgrenzen und sonstige Werte werden jährlich um eine aktuell gültige Aufwertungszahl neu errechnet. Für das Jahr 2024 beträgt die Aufwertungszahl, mit der beispielsweise die Geringfügigkeitsgrenze und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage errechnet werden, 1,035.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über neue wichtige Sozialversicherungswerte 2024.

Inhaltsverzeichnis

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024

Da die offizielle Kundmachung noch ausständig ist, ergeben sich für das Jahr 2024 aller Voraussicht nach folgende Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 518,44
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: EUR 777,66
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: EUR 6.060,00 (täglich EUR 202,00)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: EUR 12.120,00
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 7.070,00
Sozialversicherung Geringfügigkeitsgrenze

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:

  • bis EUR 1.951,00: 0 Prozent
  • über EUR 1.951,00 bis EUR 2.128,00: 1 Prozent
  • über EUR 2.128,00 bis EUR 2.306,00: 2 Prozent
  • über EUR 2.306,00: 3 Prozent

 

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

  • bis EUR 1.951,00: 0 Prozent
  • über EUR 1.951,00 bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
  • über EUR 2.128,00: 1,20 Prozent
 

Monatliche Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: EUR 967,20 (täglich EUR 32,54)
  • für Zivildiener: EUR 1.373,10 (täglich EUR 45,77)

 

Sozialversicherung Beitrag

Sonstige Werte

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: EUR 6,22 monatlich

Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende:

  • Mindestbeitragsgrundlage in der PV: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich
  • Mindestbeitragsgrundlage in der KV: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich
  • Höchstbeitragsgrundlage nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) / Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG): EUR 7.070,00 monatlich und EUR 84.840,00 jährlich.
  • Unfallversicherungsbeitrag für Gewerbetreibende: EUR 11,35 monatlich und EUR 136,20 jährlich

Sozialversicherungsgrenzen und Beitragsgrundlagen für Neue Selbstständige:

Versicherungsgrenze: EUR 6.221,28 jährlich

Mindestbeitragsgrundlage: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich

Weitere Infos zur Sozialversicherung für Selbstständige lesen Sie hier.

Noch Fragen - Sozialversicherungswerte 2024

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