Einführung
Immer öfter ist es der Fall, dass heimische Sparer aufgrund attraktiverer Sparzinsen ihr Geld bei Banken aus dem Ausland wie bspw Trade Republic oder Scalable Capital anlegen. Österreichische Sparer, die Zinserträge aus dem Ausland erzielen, müssen diese jedoch korrekt versteuern, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Gegensatz zu inländischen Kapitalerträgen, bei denen die Kapitalertragsteuer (KESt) von der Bank direkt abgeführt wird, sind bei ausländischen Erträgen die Steuerpflichtigen selbst verantwortlich, diese ordnungsgemäß anzugeben. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Ihre ausländischen Zinserträge richtig versteuern und was dabei zu beachten ist.
Lesetipp: Besteuerung von Wertpapieren.
Inhaltsverzeichnis
Der besondere Steuersatz von 25 %
In Österreich gilt für Zinserträge aus Sparguthaben ein besonderer Steuersatz von 25 %. Dieser Prozentsatz ist identisch für inländische und ausländische Zinserträge. Die Besteuerung ausländischer Zinserträge erfolgt über eine Beilage zur Einkommensteuererklärung (Formular E1). Hierfür wird das Formular E1kv verwendet, welches speziell für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehen ist.
Warum müssen ausländische Zinserträge versteuert werden?
Laut den Richtlinien des Finanzministeriums müssen nicht endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, wie ausländische Zinserträge, in der Steuererklärung erfasst und zum besonderen Steuersatz von 25 % veranlagt werden. Diese Verpflichtung besteht immer dann, wenn Kapitalerträge nicht dem KESt-Abzug unterliegen, wie es bei ausländischen Sparguthaben der Fall ist.
So gehen Sie vor
- Jahresübersicht der ausländischen Zinserträge besorgen: Zum Jahreswechsel stellen ausländische Banken automatisch eine Jahresübersicht über die erhaltenen Zinserträge zur Verfügung. Diese Übersicht ist meist per Post oder im Online Banking als PDF verfügbar. Laden Sie diese Übersicht herunter und bewahren Sie sie gut auf.
- Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung: Falls Sie bisher nur eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, müssen Sie auf eine Einkommensteuererklärung wechseln, da das Formular E1kv nur dort eingereicht werden kann. Diesen Wechsel können Sie über FinanzOnline durchführen:
- Navigieren Sie zu „Weitere Services“
- Wählen Sie „Erklärungswechsel“
- Wählen Sie im Dropdown-Menü „Einkünfte aus Überlassung von Kapital (§ 27 Abs 2 EStG)“
- Füllen Sie die notwendigen Felder aus und warten Sie auf die Bestätigung des Wechsels durch das Finanzamt.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen in der E1kv angeben: Öffnen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv. Tragen Sie im Feld 861 die Summe aller ausländischen Zinserträge des Vorjahres ein. Bei mehreren ausländischen Konten addieren Sie alle Zinserträge und tragen die Gesamtsumme ein.
Freigrenze für ausländische Kapitalerträge
Es gibt eine Freigrenze von 22 Euro. Zinserträge, die diesen Betrag nicht überschreiten, müssen nicht in der E1kv angegeben werden. Diese Regelung gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Kapitalerträge.
Meldung durch ausländische Banken
Aufgrund der Common Reporting Standards (CRS) melden ausländische Banken die Kontodaten ihrer Kunden an die nationalen Steuerbehörden, welche diese Informationen wiederum an die österreichischen Finanzbehörden weiterleiten. Dadurch ist das österreichische Finanzamt über Ihre ausländischen Kapitalerträge informiert, und eine Nichtangabe kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Fristen zur Versteuerung
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch eingereicht werden. Beachten Sie diese Frist, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Steuereinfache Sparkonten für Österreich
Wer sich den Aufwand für die korrekte Versteuerung ausländischer Kapitalerträge sparen möchte, für den gibt es genügend Angebote von Banken mit Sitz in Österreich, wo die KESt. automatisch abgeführt wird und man als Anleger keinen Aufwand damit hat.
Auf dem Finanzportal „Zinsenvergleich“ gibt es einen Sparzinsen-Vergleich für Österreich, wo man die tagesaktuell besten Zinsen für Tagesgeld und Festgeld bei österreichischen Banken herausfinden kann.
Fazit
Die Versteuerung ausländischer Zinserträge erfordert einige Schritte, ist aber nicht kompliziert. Indem Sie die Jahresübersicht Ihrer ausländischen Zinserträge besorgen, den Wechsel zur Einkommensteuererklärung durchführen und die Zinserträge im Formular E1kv angeben, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen. Durch die Meldungen nach den Common Reporting Standards hat das Finanzamt ohnehin Kenntnis von Ihren ausländischen Erträgen. Vermeiden Sie daher Probleme und versteuern Sie Ihre Zinserträge ordnungsgemäß.