Eigenmittelersatzdarlehen

Wohnungskauf Wien: Eigenmittelersatzdarlehen, Nebengebühren und Co

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Mit Hilfe eines Eigenmittelersatzdarlehens rein in die eigenen vier Wände.

Wie schon einige Jahre zuvor, hat es die Stadt Wien auch im Jahr 2022 im Ranking des „The Global Liveability Index 2022″ der britischen “Economist”-Gruppe auf Platz 1 geschafft und gilt somit als lebenswerteste Stadt der Welt. Sie konnte sich somit gegen 172 Metropolen aus aller Welt in Bereichen wie zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Kultur durchsetzen.

Inhaltsverzeichnis

Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, dass es immer mehr Menschen nach Wien zieht – und am besten gleich in die eigenen vier Wände. Doch damit dieser Traum Wirklichkeit werden und man eine Wohnung in Wien sein Eigen nennen kann, muss vorab die Finanzierung gesichert sein. Doch die Geschehnisse der letzten Jahre, die zu einer massiven Teuerung geführt haben, machen oft einen Strich durch die Rechnung. Gerade in diesen Zeiten ist es immens wichtig, auf Unterstützung von Bund und Ländern zurückgreifen zu können. So gibt es auch diverse Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnraumfinanzierung. Unter anderem greift die Stadt Wien beim Wohnungskauf mit dem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen unter die Arme. Worum es sich dabei genau handelt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Weiters möchten wir auf Steuern und Nebengebühren aufmerksam machen, die im Rahmen eines Wohnungskaufs unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Eigenmittelersatzdarlehen – was ist das?

Beim Eigenmittelersatzdarlehen handelt es sich um einen günstigen Kredit, welcher beim Kauf einer geförderten Eigentumswohnung gewährt wird.

Dieses „Ein-Prozent-Landesdarlehen“ kann in die Baukosten- und die Grundkostenförderung unterteilt werden.

Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur Baukostenförderung – unter bestimmten Voraussetzungen – ebenfalls eine Grundkostenförderung geltend machen können.

Die Laufzeit des Eigenmittelersatzdarlehens beträgt je nach Förderstufe 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Diese beginnt, sobald man in die Wohnung eingezogen ist bzw die Fertigstellungsanzeige vorliegt.

Die Zinsen müssen halbjährlich zurückbezahlt werden, der Zinssatz beträgt lediglich 1% p.a.

Eigenmittelersatzdarlehen Förderung

Baukostenförderung und Grundkostenförderung

Baukostenförderung

Im Rahmen der Baukostenförderung können vier verschiedene Förderstufen unterschieden werden.

  • Förderstufe 1: Die Höhe des Darlehens beträgt 12,5% der Baukosten.
  • Förderstufe 2: Die Höhe des Darlehens beträgt 7,5% der Baukosten.
  • Förderstufe 3: Die Höhe des Darlehens beträgt 5,0% der Baukosten.
  • Förderstufe 4: Die Höhe des Darlehens beträgt 2,5% der Baukosten.

Das Haushaltseinkommen ist ausschlaggebend für die Frage, welche Förderstufe in Ihrem Fall zur Anwendung kommt. Die Förderstufe ist also abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie des gesamten Jahresnettoeinkommens. Pro Förderstufe gelten folgende Einkommensgrenzen:

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen

Förderstufe 1

Förderstufe 2

Förderstufe 3

Förderstufe 4

1

EUR 22.860,00

EUR 30.680,00

EUR 34.510,00

EUR 38.170,00

2

EUR 34.060,00

EUR 45.980,00

EUR 51.430,00

EUR 56.880,00

3

EUR 38.550,00

EUR 52.040,00

EUR 58.210,00

EUR 64.370,00

4

EUR 43.030,00

EUR 58.090,00

EUR 64.970,00

EUR 71.860,00

Diese Höchsteinkommensgrenzen gelten jedoch nicht für begünstigte Haushalte. Ein solcher begünstigter Haushalt liegt vor, wenn es sich um eine Jungfamilie handelt, in welcher alle Mitglieder jünger als 40 Jahre sind oder ein Haushalt mit mindestens 3 Kindern vorliegt oder eine Person im Haushalt einen Behinderungsgrad von mindestens 45% hat. Die höheren Einkommensgrenzen für begünstigte Haushalte finden Sie hier.

Weiters ist es erforderlich, dass Sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen. Sie dürfen also nicht zu viel und nicht zu wenig verdienen.

Das Mindesteinkommen beträgt bei einer erwachsenen Person EUR 1.053,64, bei zwei erwachsenen Personen EUR 1.577,02 und pro Kind EUR 162,57. Für jede weitere (volljährige) Person muss ein Mindesteinkommen von EUR 523,38 vorliegen.

Dieses Mindesteinkommen muss in den letzten 10 Jahren über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten vorgelegen haben.

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Eigenmittelersatzdarlehen: personen- und gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie österreichischer Staatsbürger oder EU-Staatsbürger.
    Alternativ ist das Eigenmittelersatzdarlehen auch möglich, sofern der Antragsteller Angehöriger eines Drittstaats ist und seit 5 Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt.
  • Der Antragsteller ist Mieter- oder Käufer laut zugrunde liegendem Vertrag.
  • Es müssen die oben erwähnten Mindesteinkommen vorliegen.
Eigenmittelersatzdarlehen Voraussetzungen
  • Die oben erwähnten Höchsteinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
  • Die Wohnung befindet sich in einem Haus, das nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Die Wohnung wurde mit Fördermitteln der Staat Wien erbaut.
  • Die maximale Wohnfläche beträgt 150 Quadratmeter. Die zu fördernde Nutzfläche orientiert sich jedoch an der Familiengröße: für eine Person beträgt die maximale Wohnfläche 50 Quadratmeter, für 8 Personen 150 Quadratmeter.

Hinweis: Auf der Website der Stadt Wien finden Sie einen Eigenmittelersatzdarlehen-Rechner, mit welchem Sie vorab prüfen können, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Die Antragstellung kann ebenfalls online erfolgen.

Achtung: Bedenken Sie jedoch, dass die Antragstellung spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss zu erfolgen hat.  

Grundkostenförderung: begünstigte Haushalte und junge Personen

Eventuell haben Sie im Rahmen des Eigenmittelersatzdarlehens zusätzlich zur Baukostenförderung Anspruch auf die Grundkostenförderung. Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Kredit, welcher zunächst auf einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet wird. Dies bedeutet, dass Sie erst in 10 Jahren mit der Rückzahlung beginnen.

Voraussetzungen der Grundkostenförderung:

  • Sie haben Anspruch auf eine Baukostenförderung in Höhe von 12,5% (Förderstufe 1) und
  • Ihr Haushalt ist ein begünstigter Haushalt oder Sie sind unter 30 Jahre und möchten allein eine Wohnung beziehen.

Exkurs: Nebenkosten und Steuern beim Wohnungskauf

Beim Kauf einer Wohnung werden des Öfteren im Stadium der Finanzierung einige Fehler gemacht, die in weiterer Folge einen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen können. So werden die Nebenkosten häufig zu wenig berücksichtigt. Folgende Nebenkosten sollten Sie unbedingt einberechnen, um nachträglichen Finanzierungsaufwand zu vermeiden:

  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuchsgebühr
  • Anwalts- und Notarkosten
  • Maklerprovision
  • Kosten für Unterschriftsbeglaubigung

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

Eigenmittelersatzdarlehen Steuern

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