Ab 2026 steigt der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien auf 1,5 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich jeweils 0,75 %. Erfahren Sie mehr über Änderungen und Auswirkungen.

Wohnbauförderung Wien: Beitragserhöhung 2026 im Detail

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Mit der bevorstehenden Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags in Wien, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam wird, stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor neuen finanziellen Herausforderungen. Der Beitrag wird von derzeit 1,0 % auf 1,5 % angehoben, wobei beide Parteien jeweils 0,75 % anstelle der bisherigen 0,5 % tragen.

Einführung einer Zweckbindung

Diese Anpassung geht einher mit der Einführung einer gesetzlichen Zweckbindung, die zur Finanzierung des Wohnbaus und der sozialen Infrastruktur, einschließlich Schulen und Spitälern, dient.

Betroffene und Ausnahmen

Die Anpassung betrifft alle Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen und ihren Beschäftigungsort in Wien haben. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind jedoch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, AG-Vorstände und freie Dienstnehmer.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für Unternehmen in Wien bedeutet die Erhöhung eine dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung. Auch die finanziellen Auswirkungen sind spürbar: Bei einem Bruttomonatsentgelt von 1.000 Euro erhöht sich der jährliche Beitrag um 30 Euro.

Auswirkungen auf Mitarbeiter

Auch der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt um 0,25 Prozentpunkte, was sich negativ auf den Nettoverdienst der Arbeitnehmer auswirkt. Ein konkretes Beispiel zeigt, dass der Nettobezug eines Angestellten mit 3.000 Euro brutto um 63 Euro jährlich im Vergleich zu anderen Bundesländern sinkt.

Handlungsempfehlungen

Unternehmen

Insbesondere Unternehmen mit einem hohen Personalaufwand sollten die zusätzliche finanzielle Last in ihre Kalkulationen und die Preisgestaltung für 2026 integrieren.

Mitarbeiter

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die steuerliche Absetzbarkeit der erhöhten Sozialversicherungsbeiträge den Nettoverlust etwas mildert. Dennoch sollten auch sie sich auf die kommenden Veränderungen einstellen und möglicherweise Rücklagen bilden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gut beraten sind, sich frühzeitig auf diese Änderungen vorzubereiten, um die Auswirkungen auf ihre Budgetplanung zu minimieren.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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