Sozialversicherungswerte 2024: Neue Beitragsgrundlagen und Versicherungsgrenzen
Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der unselbstständig tätigen Personen (zB Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer etc) ist in Österreich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Für Selbstständige ist das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) ausschlaggebend.
Beitragsgrundlagen, Versicherungsgrenzen und sonstige Werte werden jährlich um eine aktuell gültige Aufwertungszahl neu errechnet. Für das Jahr 2024 beträgt die Aufwertungszahl, mit der beispielsweise die Geringfügigkeitsgrenze und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage errechnet werden, 1,035.
In diesem Beitrag informieren wir Sie über neue wichtige Sozialversicherungswerte 2024.
Inhaltsverzeichnis
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024
Da die offizielle Kundmachung noch ausständig ist, ergeben sich für das Jahr 2024 aller Voraussicht nach folgende Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 518,44
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: EUR 777,66
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: EUR 6.060,00 (täglich EUR 202,00)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: EUR 12.120,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 7.070,00
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:
- bis EUR 1.951,00: 0 Prozent
- über EUR 1.951,00 bis EUR 2.128,00: 1 Prozent
- über EUR 2.128,00 bis EUR 2.306,00: 2 Prozent
- über EUR 2.306,00: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis EUR 1.951,00: 0 Prozent
- über EUR 1.951,00 bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
- über EUR 2.128,00: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: EUR 967,20 (täglich EUR 32,54)
- für Zivildiener: EUR 1.373,10 (täglich EUR 45,77)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: EUR 6,22 monatlich
Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende:
- Mindestbeitragsgrundlage in der PV: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich
- Mindestbeitragsgrundlage in der KV: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich
- Höchstbeitragsgrundlage nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) / Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG): EUR 7.070,00 monatlich und EUR 84.840,00 jährlich.
- Unfallversicherungsbeitrag für Gewerbetreibende: EUR 11,35 monatlich und EUR 136,20 jährlich
Sozialversicherungsgrenzen und Beitragsgrundlagen für Neue Selbstständige:
Versicherungsgrenze: EUR 6.221,28 jährlich
Mindestbeitragsgrundlage: EUR 518,44 monatlich und EUR 6.221,28 jährlich
Weitere Infos zur Sozialversicherung für Selbstständige lesen Sie hier.
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