Die bevorstehenden Verschärfungen der Korridorpension ab 2026 bringen bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl das Antrittsalter als auch die benötigte Versicherungsdauer betreffen. Diese Reformen werden im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 eingeführt und zielen darauf ab, die Bedingungen für den vorzeitigen Pensionsantritt zu straffen.
Aktuelle Regelung der Korridorpension
Derzeit ermöglicht die Korridorpension einen flexiblen Einstieg in die vorzeitige Alterspension, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere 40 Versicherungsjahre oder 480 Monate, sowie das Mindestalter von 62 Jahren. Bei Nutzung dieser Möglichkeit erfolgt eine Kürzung der Pension um 5,1 % pro Jahr. Zusätzlich gilt eine maximale Hinzuverdienstgrenze, die der Geringfügigkeitsgrenze entspricht, welche im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt.
Neuerungen ab 2026
Mit den geplanten Änderungen treten striktere Bedingungen in Kraft:
- Anhebung des Antrittsalters: Zwischen Januar 2026 und April 2027 wird das Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben.
- Erhöhung der Versicherungsdauer: Die geforderte Versicherungsdauer wird von 480 auf 504 Monate (42 Jahre) zwischen Januar 2026 und Oktober 2028 erhöht.
Besondere Bestimmungen
Besondere Regelungen gelten für Frauen, die erst ab 2030 die Korridorpension in Anspruch nehmen können, da das Mindestalter für die reguläre Alterspension bis zu diesem Zeitpunkt niedriger ist. Versicherte, die Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, werden von den oben genannten Änderungen unberührt bleiben. Darüber hinaus werden Ausnahmen für Versicherte gemacht, die sich im Altersteilzeitmodell befinden oder über bestehende Überbrückungsregelungen vor dem 16. Juni 2025 verfügen, ungeachtet ihres Geburtsjahres.
Diese Anpassungen markieren einen wesentlichen Schritt in der Pensionsreform und erfordern eine vorausschauende Planung der Betroffenen, um potenzielle Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Pensionsantritts und die finanzielle Gestaltung der Pension zu berücksichtigen.