Arbeitnehmer können Phantom Shares 2024 und 2025 steuerfrei in echte Start-Up-Beteiligungen umwandeln. Vorteile für Mitarbeiter und Start-Ups gemäß § 67a EStG.

Phantom Shares umwandeln: Steuerfrei zu Start-Up-Anteilen

SHARE

Die Umwandlung von Phantom Shares bietet Arbeitnehmern, die schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers haben, eine neue Möglichkeit. Diese sogenannten „Phantom Shares“ können steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ nach § 67a EStG umgewandelt werden.

Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung

Steuerfreier Zeitraum

Die steuerfreie Umwandlung ist in den Jahren 2024 und 2025 möglich und bietet somit einen klar definierten Zeitraum, in dem diese vorteilhafte Maßnahme umgesetzt werden kann.

Arten der Mitarbeiterbeteiligung

Die Umwandlung kann in verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen, darunter Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.

Rechtsgrundlage

Die Umwandlung basiert auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz). Diese rechtliche Grundlage schafft die Rahmenbedingungen für eine steuerbegünstigte Überführung von Phantom Shares in tatsächliche Beteiligungen.

Fazit

Diese neue Regelung bietet Start-Ups und deren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Dies fördert sowohl die Mitarbeiterbindung als auch die Motivation und kann zu einer stärkeren Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen beitragen.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter