Die Umwandlung von Phantom Shares bietet Arbeitnehmern, die schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers haben, eine neue Möglichkeit. Diese sogenannten „Phantom Shares“ können steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ nach § 67a EStG umgewandelt werden.
Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung
Steuerfreier Zeitraum
Die steuerfreie Umwandlung ist in den Jahren 2024 und 2025 möglich und bietet somit einen klar definierten Zeitraum, in dem diese vorteilhafte Maßnahme umgesetzt werden kann.
Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Die Umwandlung kann in verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen, darunter Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.
Rechtsgrundlage
Die Umwandlung basiert auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz). Diese rechtliche Grundlage schafft die Rahmenbedingungen für eine steuerbegünstigte Überführung von Phantom Shares in tatsächliche Beteiligungen.
Fazit
Diese neue Regelung bietet Start-Ups und deren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Dies fördert sowohl die Mitarbeiterbindung als auch die Motivation und kann zu einer stärkeren Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen beitragen.
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