Ab 2026 bleiben bis zu 15 Überstundenzuschläge steuerfrei, bis 170 Euro. Feiertagsarbeitsentgelt bis 400 Euro monatlich ebenfalls steuerfrei.

Überstundenzuschläge 2026: Steuerfrei bis 170 Euro im Monat

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Zum 1. Januar 2026 treten bedeutende Änderungen bei der Besteuerung von Überstundenzuschlägen und dem Feiertagsarbeitsentgelt in Kraft. Diese Neuerungen sollen den Nettolohn der Mitarbeiter erhöhen und insbesondere Berufe mit hoher Nachfrage nach Mehrarbeit, wie in der Gastronomie und Pflege, attraktiver gestalten.

Steuerfreie Überstundenzuschläge

Ab 2026 können bis zu 15 Überstundenzuschläge steuerfrei ausbezahlt werden, solange der Betrag die Grenze von 170 Euro pro Monat nicht überschreitet. In den Jahren 2024 und 2025 bestand die Möglichkeit, bis zu 18 Überstunden mit einer Erhöhung auf 200 Euro steuerfrei abzurechnen. Diese befristete Regelung ist mittlerweile ausgelaufen. Ab 2027 wird voraussichtlich die frühere Regelung wieder gültig, die eine Steuerfreiheit für 120 Euro pro Monat für maximal 10 Überstunden gewährt, sofern keine weiteren Änderungen eintreten.

Feiertagsarbeitsentgelt

Mit den neuen Regelungen wird auch das Feiertagsarbeitsentgelt, das zuvor unterschiedlich behandelt wurde, neu geregelt. Ab 2026 können bis zu 400 Euro an Feiertagsarbeitsentgelt monatlich steuerfrei abgerechnet werden. Diese 400-Euro-Grenze umfasst ebenfalls Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der Gesetzgeber hat somit die Steuerfreiheit für dieses Entgelt erneut gesetzlich verankert.

Auswirkungen und Vorteile

Die Änderungen führen zu einem höheren Nettoentgelt bei Mehrarbeit. Dies zielt darauf ab, Berufe, die von zusätzlicher Arbeitszeit geprägt sind, wie die in der Gastronomie und Pflege, attraktiver zu machen. Darüber hinaus schaffen die neuen Regelungen Klarheit und einheitliche Standards für die Abrechnung von Überstunden und Feiertagsarbeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von den verbesserten Bedingungen für Mehrarbeit und der Vereinfachung der Abrechnungsprozesse.

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