Förderung für Tiroler Unternehmen
Drastisch gestiegenen Energiepreisen und dem drohenden Gasmangel ist es geschuldet, dass in den letzten Jahren immer mehr Menschen im Bereich der Energieversorgung autark werden wollen und in Photovoltaik-Anlagen investieren. Doch auch im unternehmerischen Bereich wird immer häufiger auf umweltfreundlichen PV-Strom gesetzt. Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren, gibt es in Tirol nun eine neue Förderung für PV-Anlagen:
Für Unterkonstruktionen von PV-Anlagen wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt, welcher maximal EUR 1.000,00 pro kWpeak beträgt.
Inhaltsverzeichnis
Was wird bei der neuen Förderung für PV-Anlagen genau gefördert?
- Von der Förderung erfasst, ist die Errichtung von Unterkonstruktionen für die Installation von PV-Anlagen auf befestigten Flächen.
- Die befestigte Fläche muss bereits 12 Monate vor Antragstellung vorgelegen haben. Eine Fläche gilt als befestigt, wenn sie durch menschliches Einwirken so verdichtet wurde, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht unerheblich verändert wurde. Darunter fallen beispielsweise Oberflächen, die mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Kies udgl versehen sind.
- Die Förderungstauglichkeit ist nur gegeben, wenn die Unterkonstruktion unmittelbar mit der Photovoltaikanlage im Zusammenhang steht und als Teil davon zu werten ist.
- Weitere Voraussetzung ist, dass die Unterkonstruktion von einem fachlich befugten Unternehmen errichtet wurde.
Wer ist antragsberechtigt?
Die neue Förderung für PV-Anlagen kann von Unternehmen, Vereinen, Genossenschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts beantragt werden, sofern sich deren Standort in Tirol befindet.
Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, wie PV-Strom bzw. eine daraus resultierende Einnahme steuerrechtlich zu behandeln ist, sollten Sie sich diesen informativen Beitrag ansehen.
Förderzeitraum
- Erster Fördercall: 15.05.2023 bis 15.08.2023
- Zweiter Fördercall: voraussichtlich 16.10.2023 bis 30.01.2024
Art und Ausmaß der neuen Förderung für PV-Anlagen
Bei dieser Förderung für PV-Anlagen handelt es sich um einen Einmalzuschuss, der nicht rückzahlbar ist.
Die Förderung beträgt maximal EUR 1.000,00 pro kWpeak und höchstens EUR 250.000,00 pro Fördernehmer.
Noch Fragen?
Das Team von Ultimum berät Sie bei Fragen rund um die Themen Steuern und Förderungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen gerne persönlich. Kontaktieren Sie gleich einen unserer Steuerberater in ihrer Nähe!
Tipp: Beim Steuerberater Innsbruck, sind Sie mit diesen Themen genau richtig.