Ab 2026 ermöglicht die Teilpension eine Arbeitszeitreduktion für Pensionsberechtigte. Erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen und Berechnung.

Teurpension 2026: Voraussetzungen und Regelungen im Blick

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Mit der Einführung der Teilpension ab 2026 hat das österreichische Rentensystem eine neue Möglichkeit geschaffen, die es Personen ermöglicht, ihre Arbeitszeit bei Erfüllung bestimmter Pensionsansprüche zu reduzieren. Diese gesetzliche Neuerung bietet eine Alternative zur bisherigen Altersteilzeit und wurde durch den Nationalrat am 10. Juli 2025 beschlossen.

Überblick zur Teilpension

Die Teilpension tritt 2026 in Kraft und gewährt Personen mit bestehendem Pensionsanspruch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu verringern, während ein Teil ihrer Einkommensverluste kompensiert wird. Sie ersetzt in Teilen die Altersteilzeitregelungen und gibt Arbeitnehmern mehr Flexibilität, ihren Übergang in die Rente zu gestalten.

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Um die Teilpension in Anspruch nehmen zu können, müssen die individuellen Pensionsanspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahre) oder die reguläre Alterspension (für Männer ab 65 Jahre und für Frauen schrittweise ansteigend bis 2033). Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine freiwillige Reduktion der Arbeitszeit zwischen 25 % und 75 % vereinbaren; ein gesetzlicher Anspruch auf Teilpension besteht jedoch nicht.

Berechnung der Teilpension

Die Höhe der Teilpension wird anhand des reduzierten Arbeitszeitanteils bemessen:

  • Bei einer Arbeitszeitreduktion um 25-40 % entspricht die Teilpension 25 % des aktuellen Pensionsanspruchs.
  • Eine Reduktion um 41-60 % führt zu einer Teilpension von 50 %.
  • Bei 61-75 % Arbeitszeitreduktion beträgt die Teilpension 75 % des Pensionsanspruchs.

Zusätzliche Regelungen

Neben dem Bezug der Teilpension ist es möglich, eine selbständige Tätigkeit auszuüben, solange diese die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (im Jahr 2025) nicht überschreitet. Vor Erreichen des Regelpensionsalters sind Abschläge zu beachten, und der Pensionsanspruch, basierend auf der reduzierten Arbeitszeit, wird eingefroren.

Änderungen bei der Altersteilzeit

Mit der Einführung der Teilpension werden auch die Regelungen zur Altersteilzeit angepasst. Die Bezugszeiträume werden von fünf auf drei Jahre reduziert, mit einer stufenweisen Umsetzung bis 2029. Das Altersteilzeitgeld wird weiterhin für eine Arbeitszeitreduktion um 40 bis 60 % gewährt und kann drei Jahre vor Erreichen des Pensionsanspruchs beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Für detaillierte Informationen zur Teilpension stehen Ressourcen des Bundesministeriums zur Verfügung. Die Webpräsenz bietet aktuelle Updates und umfassende Erläuterungen zur Umsetzung dieser neuen Regelung.

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