Abgabenrechtliche Begünstigungen bei E-Autos
Immer mehr Unternehmen in Österreich nützen E-Autos als umweltfreundliche Mobilitätslösung. Durch die Verwendung von E-Autos schützt man jedoch nicht nur die Umwelt, sondern senkt auch seine Abgabenlast. Wir erklären, worauf steuer- und abgabenrechtlich zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
Kein Sachbezug bei E-Autos für Dienstnehmer
Werden reguläre Kraftfahrzeuge vom Unternehmen zur Verfügung gestellt, gelten diese als Sachbezug und somit als geldwerter Vorteil.
Dies bedeutet, dass sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge erhöht.
Die Sachbezugsbewertung bei E-Autos gestaltet sich jedoch deutlich attraktiver. So besteht für Dienstnehmer die Möglichkeit, vom Dienstgeber überlassene E-Autos auch für private Zwecke lohnsteuer-, lohnnebenkosten- und beitragsfrei zu verwenden.
Achtung: Dies gilt jedoch nicht für Hybrid-Fahrzeuge oder E-KFZ mit Range Extender. In solch einem Fall hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionswerten ab.
Ladekosten für E-Autos
Hat der Dienstnehmer die Möglichkeit ein arbeitnehmereigenes E-Auto unentgeltlich beim Dienstgeber aufzuladen, handelt es sich nicht um einen Sachbezug, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt. Dies deshalb, weil in solch einem Fall der übliche Endpreis am Abgabeort Null ist.
Werden dem Dienstnehmer vom Dienstgeber jedoch die Stromkosten für das E-Auto ersetzt, handelt es sich nicht um einen Auslagenersatz, sondern einen steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Tipp: Elektrofahrrad Ratgeber
Gehaltsumwandlung
Eine Gehaltsumwandlung liegt zum Beispiel dann vor, wenn dem Dienstnehmer anstelle eines vorher gewährten Geldbezugs ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Da es sich bei einer derartigen Umwandlung nicht um steuerpflichtige Sachbezüge handelt, reduziert sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Lohnnebenkosten. In diesem Fall profitieren sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber, weil sich Lohnsteuer und Lohnnebenkosten reduzieren.
Leider gilt dies nicht für die Sozialversicherung, weil die ÖGK die Ansicht vertritt, dass trotz einer derartigen Gehaltsumwandlung weiterhin eine Beitragspflicht besteht.
"Der Privat-Pkw mit Verbrennungsmotor ist das Nokia-Handy kurz vorm iPhone. Man dachte, man braucht es, und zwei Wochen später war's obsolet."
Christopher Lauer
Umsatzsteuerrechtliche Vorteile von E-Autos
Auch im Bereich der Umsatzsteuer haben E-Autos im Vergleich zu KFZ mit Verbrennungsmotor einen erheblichen Vorteil: Der Dienstgeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dieser ist jedoch mit den Bruttoanschaffungskosten in Höhe von EUR 40.000,00 gedeckelt und entfällt bei Bruttoanschaffungskosten über EUR 80.000,00 zur Gänze. Der maximale Vorsteuerabzug beträgt daher EUR 6.666,66.
Ebenfalls besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, laufende Aufwendungen wie beispielsweise Reparaturen, Service oder Stromkosten im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend zu machen.
Tipp: E-Bikes und mehr.
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