Abschaffung der kalten Progression – Steuertarif 2024
Im Jahr 2022 wurde die seit vielen Jahren geforderte Abschaffung der kalten Progression weitgehend Wirklichkeit. Daher erfolgt im Zuge der Einkommensbesteuerung eine jährliche Anpassung der Steuertarife und der Steuerabsetzbeträge an den Geldwert.
Für die Beseitigung der kalten Progression sieht das Teuerungs-Entlastungspaket II eine zweigeteilte Lösung vor. Es erfolgt eine automatische Inflationsanpassung der Grenzbeträge und Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Dritteln der durchschnittlichen Inflationsrate. Das verbleibende Drittel soll jedes Jahr durch Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeglichen werden, wobei dies heuer durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 erfolgt.
In diesem Beitrag erklären wir einleitend, worum es sich bei der kalten Progression genau handelt. Anschließend sehen Sie nicht nur den jeweiligen Steuertarif 2024, sondern auch eine Übersicht über die Entwicklung der Grenzwerte der letzten drei Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Kalte Progression - Definition
Kalte Progression beschreibt den Effekt einer schleichenden Steuererhöhung, der entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen zwar die Inflation ausgleichen, aber die Grenzbeträge der einzelnen Einkommensteuertarifstufen nicht angehoben werden.
Dem Zusammenspiel aus Gehaltsanpassung, progressiven Steuertarif und den fixen Tarifstufen ist es geschuldet, dass die Gehälter zwar steigen, aufgrund dieser Angleichung aber eine höhere Steuerklasse zur Anwendung kommt. Einfach gesagt: je mehr Gehalt man bekommt, desto höher ist der Steuersatz.
Im schlimmsten Fall bleibt trotz – oder gerade wegen – einer Erhöhung des Bruttoeinkommens weniger Netto im Geldbörserl. Dieser Effekt wurde jedoch in der Einkommensteuer weitgehend abgeschafft.
Steuertarif 2024
Steuersätze im Jahr
0% bis
20% bis
30% bis
40% bis
48% bis
50% über
Körperschaftsteuer (fixer %-Satz)
bis 2022
11.000
18.000
31.000
60.000
90.000
90.000
25%
2023
11.693
19.134
32.075
62.080
93.120
93.120
24%
2024
12.816
20.818
34.513
66.612
99.266
99.266
23%
Wichtige Steuerabsetzbeträge – Übersicht
Absetzbeträge
AVAB/AEAB (1 Kind) pa
UAB pm für 1 Kind *
VAB pa (für aktive Dienstnehmer)
PAB pa (für Pensionisten)
bis 2022
494
29,20
400
828
2023
520
31
421
868
2024
572
35
463
954
*) für jedes weitere Kind gelten andere Beträge
AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag
Steuertarif 2024 - noch Fragen?
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