Wie werden aus Prop Trading erzielte Gewinneinnahmen versteuert?
Proprietary Trading, kurz Prop Trading, hat in den letzten Jahren in Österreich an Popularität gewonnen, da immer mehr Investoren nach alternativen Möglichkeiten suchen, um Gewinne zu erzielen. Die Attraktivität dieses Ansatzes liegt in der Autonomie und Flexibilität, die es den Händlern bietet, um auf den Finanzmärkten zu agieren. Doch während die potenziellen Gewinne verlockend erscheinen, stellt sich oft die Frage: Wie werden die aus Prop Trading erzielten Einnahmen in Österreich besteuert?
In diesem Artikel möchten wir zunächst erläutern, worum es sich bei Prop Trading eigentlich handelt und anschließend einen Blick auf die Besteuerung von dadurch erzielten Gewinnen in Österreich werfen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Proprietary Trading (Prop Trading) bezieht sich auf den Handel mit eigenen Kapitalmitteln, um Gewinne auf den Finanzmärkten zu erzielen.
- Im Gegensatz zum traditionellen Handel agieren Prop-Trading-Unternehmen mit eigenem Geld und nutzen verschiedene Strategien, um von Marktineffizienzen zu profitieren.
- Gewinne aus Börsengeschäften unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt), während Einnahmen aus spekulativen Geschäften wie Forex als normales Einkommen versteuert werden.
- Die Vergütung von Prop-Tradern ist Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit und wird durch die Einkommensteuer Dies erfolgt in sieben progressiven Steuerstufen, basierend auf den Gesamteinkünften im Jahr.
- Die Einkommensteuersätze in Österreich variieren von 0% bis zu 55%, abhängig von der Höhe der Einkommensteile.
Neben Österreich werden Gewinne aus dem Prop Trading auch in anderen Ländern über die Einkommenssteuer besteuert – so zum Beispiel in Deutschland.
Worum handelt es sich beim Prop Trading?
Proprietary Trading, kurz Prop Trading, bezieht sich auf den Handel mit finanziellen Instrumenten wie Aktien, Anleihen, Devisen, Derivaten und anderen auf den Kapitalmärkten. Hierbei investieren Finanzunternehmen, Investmentbanken oder Hedgefonds eigenes Kapital, um Gewinne zu erzielen.
Im Gegensatz zum traditionellen Handel, bei dem Broker im Auftrag von Kunden handeln, nutzen Prop-Trading-Unternehmen ihre eigenen Geldmittel und Ressourcen, um auf Marktbewegungen zu spekulieren. Diese Firmen können verschiedene Handelsstrategien einsetzen, darunter Arbitrage, algorithmischen Handel oder Richtungsstrategien, um von Marktineffizienzen oder Preisbewegungen zu profitieren.
Prop-Trading-Unternehmen suchen nach Möglichkeiten, durch den Einsatz von Hebeln und ausgefeilten Handelsalgorithmen Renditen zu maximieren. Die Gewinne, die sie erzielen, stammen aus den Handelsaktivitäten und werden für das Unternehmen selbst verwendet, um weitere Investitionen zu tätigen oder die eigenen Gewinne zu steigern. Der Handel erfolgt oft in sehr liquiden Märkten und kann verschiedene Anlageklassen umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Proprietary Trading aufgrund der potenziell hohen Risiken und Volatilität der Finanzmärkte auch beträchtliche Verluste mit sich bringen kann. Regulierungsbehörden überwachen diese Unternehmen oft, um sicherzustellen, dass sie angemessene Risikomanagementpraktiken anwenden und keine übermäßigen Risiken eingehen, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten.
Besteuerung von Gewinnen aus Prop Trading
In Österreich unterliegen die Gewinne aus Proprietary Trading der Kapitalertragsteuer (KESt) oder der Einkommensteuer, abhängig von der Art der gehaltenen Wertpapiere und der Handelsstrategie:
Gewinne, die von Prop Trading-Unternehmen im Rahmen von Börsengeschäften erzielt werden, unterliegen in Österreich der Kapitalertragssteuer (KESt).
Handelt es sich jedoch um Einnahmen aus spekulativen Geschäften wie beispielsweise Forex, fallen diese nicht unter die KESt, sondern werden als normales Einkommen versteuert.
Von den Gewinnen, welche von Prop Trading-Unternehmen erzielt werden, muss die Vergütung, welche ein für eine Firma handelnder Prop-Trader erhält, differenziert werden.
Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, was zur Folge hat, dass die Einkommensteuer zur Anwendung kommt.
In den §§ 21 bis 32 des Einkommensteuergesetzes werden sieben verschiedene Einkunftsarten angeführt, welche der Einkommensteuer unterliegen. Beschrieben werden verschiedene Tätigkeiten und Berufe, wie etwa Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieben (§ 23 EStG).Es handelt sich um ein gestaffeltes System (progressives Steuermodell), wobei die Höhe der abzuführenden Steuer von den Gesamteinkünften eines Jahres abhängt. Es können sieben verschiedene Tarifstufen unterschieden werden:
- Einkommensteile bis EUR 12.816 – Steuersatz 0%.
- Einkommensteile bis EUR 20.818 – Steuersatz 20%.
- Einkommensteile bis EUR 34.513 – Steuersatz 30%.
- Einkommensteile bis EUR 66.612 – Steuersatz 40%.
- Einkommensteile bis EUR 99.266 – Steuersatz 48%.
- Einkommensteile bis EUR 1.000.000 – Steuersatz 50%.
- Einkommensteile über EUR 1.000.000 – Steuersatz 55%.
Tipp: Ihr Steuerberater in St. Veit an der Glan
Sie benötigen einen Steuerberater für Ihre Firma oder als Neugründer in Kärnten. Hier sind Sie richtig – Steuerberatungskanzlei St. Veit an der Glan.
Noch Fragen?
Sie benötigen weitere Steuertipps, Unterstützung oder haben Fragen zu diesem Thema? Kein Problem. Auf dem Steuerberater-Netzwerk Dein Steuerportal helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.