Nutzen Sie die pauschale Gewinnermittlung ab 2025 optimal: Wahlrechte und Prozentsätze senken Ihre Steuerlast bei vorteilhafter Berechnung.

Pauschale Gewinnermittlung: Steuerlast effektiv senken

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Die pauschale Gewinnermittlung bietet Unternehmern eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Insbesondere für Unternehmer:innen, deren Jahresumsatz maximal 700.000 Euro beträgt, kann das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung je nach Branche von Vorteil sein. Doch wie funktioniert diese Pauschalierung, und welche Änderungen stehen an?

Hintergrund und Vorteile

Die pauschale Gewinnermittlung erlaubt es, durch eine vereinfachte Berechnung der Betriebsausgaben die Steuerlast zu mindern. Dieser Ansatz wird durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung überprüft, um sicherzustellen, dass er finanziell sinnvoll ist.

Basispauschalierung ab 2025

Die Basispauschalierung funktioniert, indem ein fester Prozentsatz der Umsatzerlöse pauschal als Betriebsausgabe angesetzt wird. Unternehmer können so Betriebsausgaben pauschal als Prozentsatz des Umsatzes abziehen. Dabei können 54 Gewerbezweige verschiedene Prozentsätze, die zwischen 5,2% und 20,7% liegen, nutzen. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 320.000 Euro mit einem Betriebsausgabenabzug von 13,5% festgelegt. Ab 2026 steigt die Grenze auf 420.000 Euro, mit einem Abzug von 15%.

Branchen und spezielle Regelungen

Je nach Gewerbezweig, darunter Lebensmittelhändler und Künstler, ist die Nutzung der Branchenpauschalierung, Basispauschalierung und verschiedener Modulsysteme möglich. Kleinstunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro profitieren zudem von speziellen Pauschalierungsregelungen.

Bedenken und Einschränkungen

Es gibt jedoch auch Einschränkungen zu berücksichtigen. So ist beispielweise bei der Basispauschalierung der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausgeschlossen. Eine weitere Bedingung ist, dass keine Buchführungspflicht bestehen darf und auf eine freiwillige Buchführung verzichtet werden muss.

Empfohlene Vorgehensweise

Eine regelmäßige Überprüfung und Vergleichsrechnungen sind entscheidend, um die vorteilhafteste Methode der Gewinnermittlung zu wählen. Unternehmer sollten ein professionelles Steuerberatungsgespräch in Betracht ziehen, um die individuellen Voraussetzungen und möglichen Vorteile präzise zu evaluieren.

In Anbetracht dieser komplexen Regelungen und der bevorstehenden Änderungen ist es ratsam, kontinuierlich über aktuelle Wirtschafts- und Steuernews informiert zu bleiben.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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