Ferialjobs bieten jungen Menschen die Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ihr Einkommen zu steigern. Doch es gibt wichtige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dabei berücksichtigen sollten.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Ferialjobs
Steuerliche Konsequenzen
Wer einen Ferialjob auf Basis eines Angestelltenverhältnisses ausübt, sollte eine Arbeitnehmerveranlagung in Betracht ziehen. Diese ist oft vorteilhaft, da sie zu einer Steuergutschrift führen kann, unabhängig davon, wie hoch der Verdienst ist. Zudem kann die Veranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend durchgeführt werden.
Im Gegensatz dazu führen Beschäftigungen im Rahmen eines Werkvertrags oder freien Dienstvertrags zu Einkünften aus selbständiger Arbeit. Wird hierbei die Einkommensgrenze von 13.308 € bzw. 14.517 € bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften überschritten, ist eine Einkommensteuererklärung erforderlich.
Familienbeihilfe und Zuverdienstgrenze
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe. Wird durch den Verdienst aus einem Ferialjob die Grenze von 17.212 € überschritten, muss die erhaltene Familienbeihilfe zurückgezahlt werden. Diese Regelung greift ab dem Jahr der Volljährigkeit. Jedoch sind Einkünfte aus Waisenpensionen oder Sozialhilfe von der Zuverdienstberechnung ausgenommen.
Sozialversicherung
Ferialpraktikanten, deren Gehalt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € monatlich übersteigt, unterliegen der Pflichtversicherung und müssen Sozialversicherungsabgaben leisten. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Praktikanten korrekt zu entlohnen, um Strafen gemäß dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz zu vermeiden.
Weitere Informationen
Sollte die Zuverdienstgrenze überschritten werden, ist die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu zu beantragen, vorausgesetzt, das Einkommen bleibt innerhalb der festgelegten Grenze. Zusätzlich sollten bei Ferialjobs auch Nachtarbeitszuschläge und die Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten im Rahmen des jeweiligen Kollektivvertrags berücksichtigt werden.
Diese Informationen sollen als allgemeine Orientierung dienen, basierend auf den in Österreich gültigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ferialjobs. Es wird dringend empfohlen, im Einzelfall eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um spezifische Fragen und Situationen angemessen zu klären.