Neue „Omnibus“-Regelungen erleichtern Nachhaltigkeitsberichte: Weniger Unternehmen müssen ab 2027 berichten, mit Fokus auf große Betriebe über 1.000 Mitarbeitenden.

Omnibus-Erleichterungen für Nachhaltigkeitsberichte 2025

SHARE

Die „Omnibus“-Regelungen der EU-Kommission zielen darauf ab, die Administrationsaufwendungen für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren. Diese Vorschläge betreffen sowohl die Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie (CSRD) als auch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD).

Überblick der „Omnibus“-Vorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission strebt mit den „Omnibus“-Vorschlägen eine geringere administrative Belastung für Unternehmen an. Zahlreiche Unternehmen sollen von der Pflicht zur CSRD-Berichterstattung und Offenlegung gemäß der EU-Taxonomie entbunden werden.

Geplante Änderungen der Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie (CSRD)

Die geplanten Änderungen führen dazu, dass die neue Berichtspflicht nur für große Unternehmen gilt, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und die einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Die ursprüngliche Berichtspflicht für 2025 wird auf 2027 verschoben. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll langfristig mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) erfolgen.

Änderungen an der Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO

Nur Unternehmen mit Umsatzerlösen über 450 Millionen Euro müssen in vollem Umfang berichten. Für kleinere Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 450 Millionen Euro bleibt die Offenlegung freiwillig.

Änderungen an der Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD)

Die Erstanwendung der Sorgfaltspflichten-Richtlinie ist auf Juli 2028 verschoben. Der Fokus liegt auf direkten Geschäftsbeziehungen, wobei die Verpflichtung zur Aufkündigung entfällt. Monitoring-Intervalle und Evaluierungen sind alle fünf Jahre durchzuführen, und die zivilrechtliche Haftung entfällt.

Umsetzung

Länder müssen ihr nationales Recht bis Ende 2025 anpassen, um die neuen Regelungen umzusetzen. Diese Anpassungen sollen Unternehmen eine klare Richtlinie für die Zukunft bieten und gleichzeitig deren administrative Lasten verringern. Stand dieser Regelungen ist der 24. April 2025.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter