2025 bleibt der steuerfreie Bonus bis 1.000 Euro möglich, ohne lohngestaltende Vorschriften. Sozialversicherungsaspekte bei Auszahlungen beachten.

Mitarbeiterprämie 2025: Steuerfrei bis 1.000 Euro, Details beachten

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Die Regelungen zur Mitarbeiterprämie 2025 bieten weiterhin die Möglichkeit, steuerfreie Boni zu gewähren, allerdings mit einigen entscheidenden Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr.

Änderungen bei der Mitarbeiterprämie

Der Höchstbetrag der steuerfreien Prämie wurde von ehemals 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Diese Prämie muss zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden, wobei Prämienumwandlungen ausgeschlossen sind.

Vereinfachte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie wurden vereinfacht. Es sind keine lohngestaltenden Vorschriften oder einheitlichen Auszahlungen mehr erforderlich. Unterschiedliche Prämienhöhen zwischen Mitarbeitenden sind gestattet, sofern sachliche betriebsbezogene Gründe vorliegen.

Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten

Die Prämie ist steuerfrei, jedoch nicht von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Monatliche Auszahlungen der Prämie gelten als laufende Bezüge und sind folglich sozialversicherungspflichtig. Hingegen werden „einmalige“ oder quartalsweise Auszahlungen als Sonderzahlungen behandelt, die geringeren Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen.

Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten

Regelmäßige Auszahlungen der Prämie können dazu führen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, was zu einer Vollversicherungspflicht führen kann. Einmalige Zahlungen ermöglichen es hingegen, die Sozialversicherungsfreiheit von Grundlohn und Prämie aufrechtzuerhalten.

Zusatzleistungen und Veranlagungspflicht

Eine Kombination von Gewinnbeteiligung und Prämie ist bis zu insgesamt 3.000 Euro steuerfrei. Bei Überschreitungen dieser Grenzen entsteht eine Pflicht zur Veranlagung.

Zusammenfassung

Die Mitarbeiterprämie 2025 bleibt eine attraktive Möglichkeit, besondere Leistungen anzuerkennen und zugleich mehr Flexibilität bei der Auszahlung zu bieten. Dabei ist es wichtig, Sozialversicherungsaspekte, insbesondere in Bezug auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sorgfältig zu beachten, um unbeabsichtigte Versicherungspflichten zu vermeiden.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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