28.05.2024 | Steuer-News
Einführung der Mitarbeiterprämie 2024
Ab dem Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung, die vorerst nur für das Jahr 2024 gilt, ist komplexer als die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Eine zentrale Voraussetzung für die Auszahlung der Mitarbeiterprämie ist, dass der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basiert. Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen ausgezahlt werden konnten und für weitere 1.000 Euro eine lohngestaltende Vorschrift notwendig war, muss die Prämie 2024 vollständig auf einer solchen Vorschrift beruhen. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie im KV vorgesehen ist.
Regelungen in Kollektivverträgen
Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits entsprechende Bestimmungen eingeführt. Beispielsweise erlaubt der KV für Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, während der KV für Telekom-Unternehmen Zahlungen von bis zu 1.500 Euro zulässt. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Prämie, deren Höhe jedoch variieren kann.
Auszahlung und Bedingungen
Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei eine sachliche Differenzierung nach z. B. Voll- oder Teilzeitbeschäftigung erlaubt ist. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Wird dieser Betrag überschritten, fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den Überschreitungsbetrag an. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Leistung sein, die bisher nicht erbracht wurde, sodass Gehalts- oder Prämienumwandlungen nicht erlaubt sind. Die Auszahlung der Prämie muss zudem auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine entsprechende Information an die Lohnverrechnung erforderlich ist.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die präzise Formulierung der Vereinbarung ist essenziell, und bei Bedarf sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden.
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