Ab 2026 macht das Krypto-Meldepflichtgesetz Krypto-Transaktionen für das Finanzamt transparent. Erfahren Sie alles über Steuer- und Meldepflichten.

Krypto-Meldepflichtgesetz 2026: Transparenz bei Krypto-Deals

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Das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und bringt signifikante Transparenz bei Krypto-Transaktionen gegenüber dem Finanzamt. Mit dieser neuen Regelung sind Krypto-Dienstleister verpflichtet, umfassende Daten ihrer Kunden jährlich zu melden.

Steuerliche Regelungen

Seit dem 1. März 2022 unterliegen Gewinne aus Kryptowährungen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %. Inlandsbasierte Krypto-Dienstleister führen seit Anfang 2024 diese Steuer direkt ab. Besonders zu beachten ist, dass Gewinne aus Krypto-Altvermögen – also Vermögen, das bis zum 28. Februar 2021 erworben und länger als ein Jahr gehalten wurde – weiterhin steuerfrei bleiben.

Meldepflicht und betroffene Parteien

Die Meldepflicht betrifft Krypto-Dienstleister, die Handel, Verwahrung oder den Transfer von Kryptowährungen ermöglichen. Der länderübergreifende Datenaustausch betrifft EU-Staaten und Länder, die das Common Reporting Standard Agreement (CARF) unterzeichnet haben, darunter die Schweiz und Großbritannien. Die USA sind an diesem Austausch nicht beteiligt.

Details der Meldung

Die Meldung umfasst eine Vielzahl von Informationen, darunter Anlegerdaten wie Name, Adresse und Steuer-ID, ebenso wie Details zu den Dienstleistern und den Transaktionen. Dazu gehören Transaktionsdaten, einschließlich Kauf-/Verkaufsdetails und Krypto-Asset-Spezifikationen, sowie Bestände an bestimmten Stichtagen. Diese Berichte sind jährlich bis zum 31. Juli für das vorangegangene Kalenderjahr einzureichen. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist demnach bis zum 31. Juli 2027 fällig.

Empfehlungen für Krypto-Anleger

Ab 2026 wird Krypto-Anleger:innen geraten, ihre Transaktionen, Wallet-Transfers und Gebühren sorgfältig zu dokumentieren. Eine eigenständige Nachmeldung nicht oder ungenügend deklarierter Einkünfte sollte vor dem Datenaustausch 2027 erfolgen. Dabei ist es möglich, durch eine rechtzeitige Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, wobei hierbei strenge Bedingungen zu beachten sind.

Weitere Informationen

Diese Regulierungen sind Bestandteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025. Eine detaillierte Rechtsgrundlage findet sich im dazugehörigen RIS-Link. Diese Neuerungen machen es unerlässlich, dass Krypto-Anleger:innen und Dienstleister sich frühzeitig über die bevorstehenden Pflichten informieren und die notwendigen Schritte zur Erfüllung der Meldeanforderungen vorbereiten.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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