Die jüngsten Änderungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung und der Kleinunternehmerregelung bringen wesentliche Anpassungen mit, die insbesondere für kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Diese Reformen betreffen sowohl einkommensteuerliche als auch umsatzsteuerliche Aspekte und erfordern eine detaillierte Auseinandersetzung.
Neuerungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung
Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Anhebung der Umsatzgrenze. Ab 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (brutto) festgelegt. Sollte diese Grenze überschritten werden, ist zu beachten, dass die Pauschalierung bei einem Umsatz über 60.500 Euro (inklusive einer 10 % Toleranz) nicht mehr anwendbar ist.
Zusätzlich wurden die Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben von 18.900 Euro auf 24.750 Euro erhöht. Für Dienstleistungsbetriebe steigen diese von 8.400 Euro auf 11.000 Euro. Diese Anpassungen ermöglichen es Kleinunternehmern, höhere Pauschalbeträge abzuschreiben, was sich vorteilhaft auf ihre Gewinnermittlung auswirken kann.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Antragstellung innerhalb der EU für die Kleinunternehmerbefreiung. Diese muss über das BMF-Portal erfolgen und erfordert regelmäßige, vierteljährliche Umsatzmeldungen. Tritt eine Überschreitung des unionsrechtlichen Schwellenwertes ein, sind zusätzliche Meldepflichten zu beachten.
Ab 2025 sind alle Verfahren und Anträge über FinanzOnline einzureichen. Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, erhalten eine spezielle "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" mit dem Suffix "-EX", die sie in Österreich ausweist.
Wichtige Hinweise
Die Nutzung des BMF-Portals für die Beantragung in EU-Mitgliedstaaten ist verpflichtend. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Meldungen regelmäßig erfolgen und alle Schwellenwerte korrekt berücksichtigt werden.
Diese umfangreichen Neuerungen unterstreichen die Notwendigkeit für Kleinunternehmer, ihre finanziellen Planungen und Steuerstrategien sorgfältig zu überprüfen und anzupassen. Eine lückenlose Kenntnis der neuen Regularien ist unabdingbar, um in der steuerlichen Planung vorausschauend agieren zu können.