Erfahren Sie alles über den Investitionsfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag 2024. Unterschiede, Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten.

Investitionsfreibetrag 2024: Vorteile und Unterschiede erklärt

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Der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) sind wesentliche steuerliche Instrumente, die Unternehmer 2024 nutzen können, um ihre Steuerlast durch gezielte Investitionen zu optimieren.

Wesentliche Unterschiede

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der IFB steht Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie GmbHs zur Verfügung. Der Prozentsatz liegt bei 10% beziehungsweise bei 15% für ökologische Investitionen. Die maximalen Freibeträge betragen 100.000 Euro, wobei dieser Betrag für ökologische Investitionen auf 150.000 Euro erhöht werden kann. Förderbare Investitionen umfassen neues, abnutzbares Anlagevermögen, das mindestens vier Jahre im Inland genutzt wird. Unkörperliche Wirtschaftsgüter sind förderbar, während Gebäudeinvestitionen ausgeschlossen sind. Der IFB kann auch bei Verlust in Anspruch genommen werden.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Dieser Freibetrag kann von natürlichen Personen und Mitunternehmern genutzt werden, steht jedoch nicht GmbHs zur Verfügung. Der Prozentsatz beträgt 13% mit einer Degression auf 4,5%. Der maximale Freibetrag beträgt 46.400 Euro. Förderbare Investitionen umfassen Gebäudeinvestitionen und bestimmte Wertpapiere entsprechend § 14. Bei Verlust ist der inv. GFB nicht anwendbar.

Wahlrecht

Für ein einzelnes Wirtschaftsgut kann entweder der IFB oder der inv. GFB geltend gemacht werden. Zudem kann der Grundfreibetrag des GFB bis zu einem Jahresgewinn von 33.000 Euro ohne Investition genutzt werden, mit einem möglichen Betrag von 15%, maximal 4.950 Euro.

Optimierung des steuerlichen Absetzbetrags

Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sollten den IFB für Investitionen wählen, besonders wenn der Gewinn prognostisch über 33.000 Euro liegt. Sachgüter, insbesondere aus dem Bereich Ökologie, sind für den IFB förderlich, während für den inv. GFB vorzugsweise in wertpapiergestützte Investitionen zu investieren ist.

Einschränkungen

Kapitalgesellschaften, etwa GmbHs, können ausschließlich den IFB nutzen. Vermietern stehen diese Freibeträge nicht zur Verfügung.

Öko-Investitionen

Für Investitionen in E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen gibt es einen erhöhten Öko-IFB. Förderungen erfolgen durch Programme wie die Kommunalkredit, das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz.

Orderbedingungen

Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Geltendmachung übergeben, also in der Verfügungsmacht des Unternehmens, sein. Wertpapiere müssen bis zum 31.12. im Depot verblieben sein.

Weitere Informationen

Das Unternehmensserviceportal bietet detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Anwendungsmöglichkeiten des Investitionsfreibetrags und des Gewinnfreibetrags. Diese Plattform kann eine wertvolle Ressource für Unternehmen sein, die ihre steuerlichen Vorteile maximieren möchten.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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