Ab 2026 steigen die Einkommensteuertarifstufen um 1,733 %, um kalte Progression abzufedern. Entlastung für Arbeitnehmer und Pensionisten durch erhöhte Absetzbeträge.

Inflationsanpassung 2026: Neue Steuertarife und Absetzbeträge

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Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 bringt bedeutende Änderungen im österreichischen Steuersystem mit sich, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Einkommensteuertarifstufen um 1,733 % angehoben. Diese Anpassung berücksichtigt die Inflation des Beobachtungszeitraums von Juli 2024 bis Juni 2025, welche 2,6 % betrug. Ziel ist es, die Steuerlast an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.

Anpassung der Einkommensteuertarifstufen

Die neuen Tarifstufen gestalten sich wie folgt:

  • Für die ersten € 13.539 gilt weiterhin ein Steuersatz von 0 %.
  • Für Einkommen zwischen € 13.539 und € 21.992 liegt der Steuersatz bei 20 %.
  • Einkünfte im Bereich von € 21.992 bis € 36.458 werden mit 30 % besteuert.
  • Ein Steuersatz von 40 % gilt für Einkommen zwischen € 36.458 und € 70.365.
  • Einkommensbereiche von € 70.365 bis € 104.859 unterliegen einem Steuersatz von 48 %.
  • Einkommen von € 104.859 bis € 1 Mio. werden mit 50 % besteuert.
  • Einkünfte über € 1 Mio. sind mit einem Steuersatz von 55 % belegt.

Anpassung der Absetzbeträge

Parallel zu den Tarifstufen wird auch die Anpassung der Absetzbeträge vorgenommen:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag erfährt eine Erhöhung von € 487,00 auf € 496,00.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790,00 auf € 804,00.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag ändert sich von € 1.002,00 zu € 1.020,00.
  • Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962 bleiben faktisch steuerfrei.

Diese Maßnahmen fördern eine bessere steuerliche Gleichbehandlung und unterstützen insbesondere niedrige und mittlere Einkommen durch die Anpassung der Steuer- und Absetzbeträge. Indem die Steuerlast den wirtschaftlichen Realitäten angepasst wird, soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Haftungsausschluss

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