Die Gruppenbesteuerung bei GmbHs ermöglicht die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe. Erfahren Sie mehr zu den Regelungen und Vorteilen.

Gruppenbesteuerung GmbHs: Vorteile und neue Regeln 2024

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Gruppenbesteuerung bei GmbHs

Die Gruppenbesteuerung bietet GmbHs wesentliche Vorteile, insbesondere durch die Verrechnung steuerlicher Gewinne einer Gesellschaft mit den Verlusten einer anderen innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Bedeutung und Nutzen

Die Gruppenbesteuerung ermöglicht es, steuerliche Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe zu verrechnen. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen führen. Eine regelmäßige und fachkundige Überprüfung der Einrichtung einer steuerlichen Unternehmensgruppe ist notwendig, um diese Vorteile optimal zu nutzen. Wichtig ist dabei eine klar definierte Unternehmensstruktur und die rechtzeitige Antragstellung zur Gruppenbesteuerung.

Vorgruppenverluste

Bei der Erweiterung der Unternehmensgruppe durch das Hinzufügen eines neuen Gruppenträgers ist zu beachten, dass Vorgruppenverluste aus Teilwertabschreibungen nicht verrechnet werden dürfen. Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften halten, müssen berücksichtigen, dass Verluste aus Teilwertabschreibungen bei der Bildung einer neuen Unternehmensgruppe nicht abgezogen werden können.

Zurechnung ausländischer Gruppenverluste

Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern werden in das inländische Gruppenergebnis einbezogen. Ab der Veranlagung 2024 besteht die Möglichkeit, für jedes Wirtschaftsjahr und pro ausländischem Gruppenmitglied auf die Zurechnung des Verlusts zu verzichten. Diese Regelung ist besonders für Unternehmensgruppen interessant, die vom Mindestbesteuerungsgesetz betroffen sind.

Elektronische Antragstellung

Ab dem 1. Januar 2024 können Gruppenanträge elektronisch über FinanzOnline gestellt werden. Der Antrag muss mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller Gruppenmitglieder versehen sein.

Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten rechtzeitig, spätestens deutlich vor Jahresende, eine wirtschaftliche Evaluierung vornehmen, ob eine Ein- oder Ausgliederung aus einer steuerlichen Gruppe sinnvoll ist. Fachkundige Beratung ist dabei essentiell, um die Vorteile der Gruppenbesteuerung optimal zu nutzen.

Fazit

Eine sorgfältige wirtschaftliche Planung und Evaluierung der künftigen Entwicklung der einzubeziehenden Gesellschaften ist entscheidend. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre steuerliche Beraterin oder Berater, um von den Vorteilen der Gruppenbesteuerung zu profitieren.

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