Seit Juli 2023 kann ein Gebäude zum Buchwert entnommen werden. Erfahren Sie alles über Abschreibungssätze und die Stellungnahme des Finanzministeriums.

Gebäudeabschreibung 2023: Änderungen bei Vermietung

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Mit der Änderung der Vorschriften zur Gebäudeabschreibung bei Vermietung und Verpachtung ergeben sich seit dem 1. Juli 2023 bedeutende Neuerungen. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Entnahme von Gebäuden zum Buchwert, ohne dass dabei stille Reserven aufgedeckt werden müssen.

Neuerungen bei der Gebäudeentnahme

Ab dem genannten Datum können Gebäude zum Buchwert entnommen werden, wobei der Entnahmewert bei einer nachfolgenden Vermietung die ursprünglichen Anschaffungskosten ersetzt. Diese Änderung ermöglicht es, steuerliche Belastungen durch die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden und den Entnahmeprozess zu vereinfachen.

Abschreibungssatz und Berechnung

Die abgeleitete jährliche Abschreibung erfolgt mit einem festen Satz von 1,5 % basierend auf dem Entnahmewert. Da der Buchwert zum Zeitpunkt der Entnahme meist niedrig ist, kann dies zu einer entsprechend geringen Abschreibung führen. Eine abweichende, kürzere Nutzungsdauer, die eine höhere Abschreibung ermöglichen würde, ist nur durch ein entsprechendes Gutachten belegbar.

Stellungnahme des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Jahr 2015 reagiert, welches den Entnahmewert als neue Bemessungsgrundlage bestätigte. Damit sind die betriebliche Restnutzungsdauer oder die ursprünglichen Anschaffungskosten im außerbetrieblichen Bereich nicht mehr relevant für die Abschreibung.

Zusammenfassung

Mit der Möglichkeit, Gebäude zum Buchwert zu entnehmen, wird der Entnahmewert als neue Basis für die Abschreibung verwendet. Eine standardisierte jährliche Abschreibung von 1,5 % wird angewandt, sofern keine anderen Nutzungsdauern nachgewiesen werden. Diese Änderungen bieten Steuerpflichtigen neue Möglichkeiten in der Handhabung von Gebäudeentnahmen bei Vermietung und Verpachtung.

Für Unternehmen und Einzelpersonen, die detaillierte Informationen zu den aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen dieser Regelungen benötigen, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Vorteile voll auszuschöpfen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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