Ferienjobs für Schüler und Studierende: Auswirkungen auf Familienleistungen
Eltern stehen oft vor der Herausforderung, die Vielzahl von Regelungen rund um Familienleistungen und die Auswirkungen von Ferienjobs ihrer Kinder zu verstehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zu den Themen Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Zuverdienstgrenzen und Familienbonus Plus erläutert.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Für ein 19-jähriges Kind in Ausbildung beträgt die Familienbeihilfe 2024 monatlich € 191,60. Zusätzlich erhalten Eltern einen Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 67,80 pro Monat. Insgesamt ergibt sich somit ein monatlicher Betrag von € 259,40 pro Kind. Diese Leistungen können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden, in speziellen Fällen auch bis zum 25. Lebensjahr und unbefristet bei gravierender Behinderung.
Zuverdienst und Auswirkungen
Bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes; das bedeutet, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus werden nicht beeinflusst. Ab dem 20. Lebensjahr wird jedoch das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kindes relevant. Sobald dieses Einkommen die Zuverdienstgrenze von bisher € 15.000 überschreitet, wird die Familienbeihilfe reduziert.
Anpassung der Zuverdienstgrenze
Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Zuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024 geplant. Diese Grenze soll künftig jährlich um den Inflationsfaktor erhöht werden. Die endgültige Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.
Berechnung der Zuverdienstgrenze
Die Berechnung der relevant zu versteuernden Einkünfte des Kindes erfolgt durch das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, ohne die Berücksichtigung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zum relevanten Einkommen zählen nicht die Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkünfte.
Familienbonus Plus
Erhalten Eltern für ein Kind die Familienbeihilfe, steht ihnen zudem der Familienbonus Plus zu. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser € 58,34 monatlich, während er für jüngere Kinder € 166,68 pro Monat beträgt.
Fazit
Eltern sollten sich klar darüber sein, dass Ferienjobs ihrer Kinder, insbesondere ab dem 20. Lebensjahr, Auswirkungen auf die Höhe der erhaltenen Familienleistungen haben können. Durch die geplante Anhebung und jährliche Anpassung der Zuverdienstgrenze können sich jedoch vorteilhaftere Rahmenbedingungen ergeben. Es ist ratsam, die jeweiligen Einkünfte des Kindes genau zu prüfen und ggf. Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Familienleistungen optimal zu nutzen.
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