EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern
Einführung der neuen Antragsregelung
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der EU-weiten, einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist für den Handel mit Nicht-EU-Ländern verpflichtend.
Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024
Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue EORI-Nummern über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung beantragt werden. Diese Beantragung kann entweder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung oder das Zoll-Portal der EU erfolgen.
Bedeutung
Die Einführung dieser neuen Regelung dient der Vereinheitlichung und erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum. Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess zudem modernisiert und effizienter gestaltet.
Fazit
Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.
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