Ab dem 6. Juni 2024 erfolgt die Beantragung der EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern über das neue Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung.

EORI-Nummer 2024: Neue Antragsregelung für Nicht-EU-Handel

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EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der EU-weiten, einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist für den Handel mit Nicht-EU-Ländern verpflichtend.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue EORI-Nummern über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung beantragt werden. Diese Beantragung kann entweder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung oder das Zoll-Portal der EU erfolgen.

Bedeutung

Die Einführung dieser neuen Regelung dient der Vereinheitlichung und erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum. Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess zudem modernisiert und effizienter gestaltet.

Fazit

Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.

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