Anti-Teuerung Entlastungspaket
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Maßnahmenpaket gegen Teuerung

Laut Statistik Austria kletterte die Inflationsrate im Mai auf 7,7 %. Das ist der höchste Wert seit 46 Jahren. Gerade Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen sind von der Teuerung, die sich auf beinahe alle Lebensbereiche erstreckt, besonders betroffen. Das von der Regierung am 14.06.2022 präsentierte Entlastungspaket soll nun endlich Abhilfe schaffen und spürbare Erleichterung bringen. Neben langfristigen, strukturellen Änderungen enthält das Paket auch Sofortmaßnahmen, die noch in diesem Jahr Wirkung zeigen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Noch heuer wirksame Maßnahmen

Klimabonus

Die wohl umfangreichste Sofortmaßnahme ist der Klimabonus.

Alle in Österreich lebenden Erwachsenen erhalten einen Klimabonus in Höhe von EUR 250 plus einen Teuerungsbonus von EUR 250, also insgesamt EUR 500. Zusätzlich bekommt jedes Kind EUR 250. Die Auszahlung soll ohne Antrag möglich sein und im Oktober erfolgen.

Familienbeihilfe

Im August wird es für jedes Kind die sogenannte 13. Familienbeihilfe geben. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung iHv EUR 180, welche zusätzlich zur Familienbeihilfe geleistet wird.

Darüber hinaus soll als langfristige Maßnahme eine Valorisierung der Familienbeihilfe erfolgen.

Familienbeihilfe Entlastungspaket

Familienbonus und Kindermehrbetrag

Durch die Erhöhung des Familienbonus von EUR 1.500 auf EUR 2.000 sollen vor allem Familien mit mittleren Einkommen entlastet werden. Ebenfalls wurde der Kindermehrbetrag auf EUR 550, also um EUR 100, angehoben. Dies soll einkommensschwachen Familien, die kaum Lohnsteuer zahlen und somit vom Familienbonus nicht profitieren, zugute kommen.

Einmalzahlung für besonders betroffene Gruppen

Vom Rekordhoch der Inflation besonders betroffene Gruppen sind zum Beispiel Arbeitslose oder Bezieher von Mindestsicherung und Mindestpension. Diese Personen erhalten im September EUR 300 als Einmalzahlung.

"Inflation ist, wenn die Brieftaschen immer voller und die Einkaufstaschen immer leerer werden."

Verschiebung der CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung ist Kern der Ökosozialen Steuerreform und soll die Senkung des CO2-Verbrauchs vorantreiben. Der massiven Teuerung ist es geschuldet, dass diese nun nicht wie zunächst geplant mit 01.07.2022 erfolgt, sondern auf Oktober verschoben wird.

Digi-Scheck für Lehrlinge

Der Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.

Aufstockung des Wohnschirms

Die Bevölkerung leidet derzeit nicht nur unter der enormen Teuerung in Bereichen wie Einkauf oder Heizung, auch die Wohnkosten stiegen in den letzten Jahren stetig an. Beim Wohnschirm handelt es sich um ein Programm des Sozialministeriums, durch das Mietern, die im Zuge der COVID-19-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen können, unter die Arme gegriffen wird. Es schützt bis Ende 2023 vor Delogierung und damit vor Wohnungsverlust.

Wohnschirm Entlastungspaket

Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft

Strompreiskompensation

Durch die Strompreiskompensation soll für Unternehmen im Kalenderjahr 2022 ein Teil der indirekten CO2-Kosten rückvergütet werden, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen.

Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

Unternehmen, welche besonders unter den hohen Energiekosten leiden, sollen für das Jahr 2022 durch einen Direktzuschuss entlastet werden.

Prämien für Arbeitnehmer

Im Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 kann an Mitarbeiter zusätzlicher Arbeitslohn ausbezahlt werden – dies steuerlich begünstigt. Bis zu einer Höhe von EUR 3.000 sollen hierfür weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung anfallen.

Strukturelle Maßnahmen

  • Abschaffung der kalten Progression: Die Abschaffung dieser „heimlichen Steuererhöhung“ wird seit Jahren gefordert. Bei der kalten Progression wird eine Anpassung der Löhne dadurch „aufgefressen“, dass man aufgrund des höheren Einkommens in eine neue Steuerstufe fällt. Nun soll den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto bleiben und die kalte Progression für fast alle Steuerstufen abgeschafft werden.

 

  • Valorisierung von Sozialleistungen: Neben der Anpassung von Absetzbeträgen sollen in den nächsten vier Jahren auch bestimmte Familien- und Sozialleistungen valorisiert werden. Darunter fallen beispielsweise das Familien- und Kinderbetreuungsgeld, Pensionen und Mindestsicherung.

 

  • Senkung der Lohnnebenkosten

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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