Pauschalförderung für Kleinst- und Kleinunternehmer
Im Rahmen des Energiekostenzuschuss I wurde bereits energieintensiven Unternehmen und gewerblichen Vereinen bei der Bewältigung der drastisch gestiegenen Preise für Strom, Treibstoff und Erdgas unter die Arme gegriffen. Nun werden auch Kleinst- und Kleinunternehmer mit einer Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss II) gefördert. Im Folgenden haben wir wichtige Eckpunkte dieses Pauschalfördermodells leichtverständlich zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Welche Unternehmen erhalten die Energiekostenpauschale?
Förderfähig sind klein- und mittelständische Unternehmen, deren Jahresumsatz mindestens EUR 10.000,00 und höchstens EUR 400.000,00 beträgt.
Folgende Unternehmen sind ausgenommen und haben keine Möglichkeit, diese Pauschalförderung zu erhalten: Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Landwirtschaft und Immobilien, Freiberufler, öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften und politische Parteien.
Höhe der Förderung
Die individuelle Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria berechnet. Bei der Berechnung werden die beiden Kriterien Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berücksichtigt. Die Förderhöhe liegt zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00.
Tipp: Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich an die Steuerberatung Innsbruck.
"Mit der Energiekostenpauschale unterstützen wir Klein- und Kleinstunternehmen angesichts der hohen Preise für Energie. Mit heute ist es für betroffene Unternehmen bereits möglich, online einen Selbst-Check durchzuführen. Damit schaffen wir eine unkomplizierte Möglichkeit für Betriebe, um zu prüfen, ob sie Ansprüche auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Energiekostenpauschale erwarten dürfen."
Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Förderfähige Zeiträume
- Februar 2022 – 31. Dezember 2022
- Februar 2022 – 30. September 2022
- 01. Oktober 2022 – 31. Dezember 2022
Selbst-Check und Antragstellung
Seit dem 17.04.2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit online (energiekostenpauschale.at) einen Selbst-Check durchzuführen, um die Einreichberechtigung festzustellen. Im Zuge dessen wird eine Checkliste der für den Antrag erforderlichen Unterlagen bereitgestellt. Die Energiekostenpauschale kann dann ab Mitte Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur und eine Registrierung des Unternehmens im Unternehmensserviceportal benötigt.
Wichtige Links
- Das Unternehmensserviceportal (USP)
Das digitale Unternehmensservice des Bundes - Die Branchenklassifizierung ÖNACE
Österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten - Website von A-Trust
A-Trust – alles zur Handy-Signatur - Plattform oesterreich.gv.at
Informationen zur ID Austria auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at
Noch Fragen?
Das Team von Ultimum berät Sie bei Fragen zum Energiekostenzuschuss und zur Energiekostenpauschale gerne persönlich. Kontaktieren Sie gleich einen unserer Steuerberater in ihrer Nähe!
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Energiekostenpauschale
1. Was genau ist die Energiekostenpauschale?
Sie ist eine festgelegte Summe, die Unternehmen ihren Mitarbeitern jährlich als Teil des Gehaltspakets anbieten. Sie dient zur Deckung der Energiekosten und kann dazu beitragen, die monatlichen Ausgaben zu senken.
2. Wer kann die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen?
Sie kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, dessen Arbeitgeber sie als Teil des Gehaltspakets anbietet.
3. Wie kann die Energiekostenpauschale bei der Energieeinsparung helfen?
Sie bietet einen finanziellen Anreiz für die effiziente Nutzung von Energie. Durch die Begrenzung der Ausgaben für Energie können Unternehmen und Arbeitnehmer dazu motiviert werden, ihre Energiegewohnheiten zu überdenken und effizientere Praktiken zu adoptieren.
4. Ist die Energiekostenpauschale in ganz Österreich verfügbar?
Ja, sie ist ein in ganz Österreich anerkanntes und angewendetes Instrument zur Deckung der Energiekosten.
5. Was sind die Vorteile der Energiekostenpauschale?
Die Energiekostenpauschale bietet viele Vorteile. Sie ermöglicht eine vorhersehbare Kostenstruktur, fördert effizientere Energiegewohnheiten und kann dazu beitragen, die monatlichen Ausgaben zu senken. Zudem belohnt sie Unternehmen, die verantwortungsbewusst mit ihren Ressourcen umgehen.
6. Wie kann ich die Energiekostenpauschale beantragen?
Die genauen Schritte zur Beantragung der Energiekostenpauschale können je nach Arbeitgeber variieren. In der Regel müssen Sie jedoch einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllen.
7. Kann die Energiekostenpauschale zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken beitragen?
Ja, indem Unternehmen, die effizient mit ihren Ressourcen umgehen, belohnt werden, fördert die Energiekostenpauschale nachhaltige Geschäftspraktiken. Sie bietet einen finanziellen Anreiz zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Förderung nachhaltiger Energiegewohnheiten.
8. Ist die Energiekostenpauschale steuerpflichtig?
Die Energiekostenpauschale ist in der Regel steuerfrei, aber es ist immer ratsam, mit einem Steuerberater oder der Personalabteilung Ihres Unternehmens zu sprechen, um spezifische Details zu klären.
9. Kann die Energiekostenpauschale geändert werden?
Ja, die Höhe der Energiekostenpauschale kann je nach den spezifischen Bedingungen und Vereinbarungen, die ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern hat, variieren.
10. Wie oft wird die Energiekostenpauschale ausgezahlt?
Die Energiekostenpauschale wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt, aber die genauen Bedingungen können von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
11. Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung der Energiekostenpauschale?
Die Nutzung der Energiekostenpauschale ist in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass die Mittel zur Deckung von Energiekosten verwendet werden. Dies kann Heizkosten, Stromkosten und andere energiebezogene Ausgaben umfassen.